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Die 43. Bundesimmissionsschutzverordnung (43. BImSchV) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe. Mit der delegierten Richtlinie (EU) 2024/299 der Europäischen Kommission werden die Anhänge I und IV der Richtlinie (EU) 2016/2284 hinsichtlich der Methode für die Berichterstattung der nationalen Emissionsprognosen geändert. Zweck der Änderung ist es, die methodischen Entwicklungen im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung der UNECE in der EU-Richtlinie zu berücksichtigen.