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Die Verordnung (EU) Nummer 660/2014 vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen gilt ab 1. Januar 2016; bis zum 1. Januar 2017 sind Kontrollpläne für die nach der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 durchzuführenden Kontrollen zu erstellen. Ziel der Verordnung (EU) Nummer 660/2014 ist eine verbesserte Bekämpfung von illegalen Verbringungen von Abfällen. Das Abfallverbringungsgesetz ist an diese Verordnung anzupassen.
Mit Artikel 1 des Fünfundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (45. Strafrechtsänderungsgesetz) ist der Straftatbestand des Paragrafen 326 Absatz 2 des Strafgesetzbuches (StGB), der Verbringungen von Abfällen betrifft, geändert worden; mit Artikel 4 dieses Gesetzes wurde die Abfallverbringungsbußgeldverordnung geändert. Die Erfahrungen in der Folge dieser Änderungen haben gezeigt, dass das Sanktionsgefüge nicht ausreichend differenziert war und zu Auslegungsproblemen führte. Ziele sind die Schaffung entsprechender differenzierter Sanktionsregelungen und die Verbesserung der Rechtssicherheit.