Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz

Gesetze | BAStrlSchG

Das Bundesamt für Strahlenschutz erledigt Verwaltungsaufgaben des Bundes auf den Gebieten des Strahlenschutzes einschließlich des Notfallschutzes, die ihm durch das Atomgesetz, das Strahlenschutzgesetzoder andere Bundesgesetze oder aufgrund dieser Gesetze zugewiesen werden.

Aktualisierungsdatum: 27.06.2017

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE561

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