Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes

Gesetze | UBAG

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist eine selbständige Bundesoberbehörde unter der Bezeichnung "Umweltbundesamt" errichtet. Das Umweltbundesamt hat seinen Sitz in Dessau.

Das Umweltbundesamt erledigt in eigener Zuständigkeit Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Umwelt und der gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes, die ihm durch dieses Gesetz oder andere Bundesgesetze zugewiesen werden. 

Aktualisierungsdatum: 31.08.2015

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE592

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