Die Detergenzien-Kostenverordnung vom 5. Mai 2007 regelt die Kosten für Amtshandlungen des Umweltbundesamtes nach der Verordnung (EG) Nummer 648/2004 (vergleiche Paragraf 16 WRMG). Sie ist am 7. Mai 2007 im Bundesgesetzblatt Teil I, Ausgabe Nummer 18 veröffentlicht worden (BGBl. I S.656) und am 8. Mai 2007 in Kraft getreten.
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