Geodatenzugangsgesetz vom 10. Februar 2009 (BGBl. I Seite 278), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. November 2012 geändert worden ist.
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRERichtlinie) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, Seite 1) in deutsches Recht.
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