Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen

Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

Gesetze | TEHG

Zweck dieses Gesetzes ist es, für die in Anhang 1 Teil 2 genannten Tätigkeiten, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden, die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem zu schaffen, um damit durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.

Aktualisierungsdatum: 18.07.2017
https://www.bmuv.de/GE572

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