Für die dritte Handelsperiode des EU-Emissionshandels (2013 bis 2020) wurden die Durchführungsregeln in der Emissionshandels-Richtlinie (Richtlinie 2003/87/EG) weitgehend harmonisiert und weitere Industriesektoren in den Emissionshandel einbezogen. Deutschland nimmt die Polymerisationsanlagen ab dem Jahr 2018 in den Anwendungsbereich des Emissionshandels auf.
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