Verordnung zur Änderung von Anlagen zum Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 ist am 20. November 2003 in Kraft getreten (BGBl., Teil II, Seite 1626).
Die von der Sechsten Konferenz der Vertragsparteien des Basler Überein-kommens vom 9. bis 13. Dezember 2002 in Genf beschlossenen Änderungender Anlagen VIII und IX des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über dieKontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrerEntsorgung werden hiermit in Kraft gesetzt.
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