Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

Multilaterale Vereinbarungen | Basler Konvention

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Deutschland ist seit dem 20. Juli 1995 Vertragsstaat des "Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung" vom 22. März 1989. Dem Übereinkommen sind inzwischen über 190 Staaten beigetreten. Mit der Konvention wurden erstmals weltweit geltende Regelungen über Zulässigkeit und Kontrolle von Exporten gefährlicher Abfälle getroffen. Grenzüberschreitende Abfallverbringungen benötigen die Zustimmung des Ausfuhrlandes, sämtlicher Durchfuhrländer sowie des Einfuhrlandes. Insbesondere sollen hierdurch Staaten geschützt werden, die nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen für den Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen.

Das Übereinkommen ist am 5. Mai 1992 in Kraft getreten.

Aktualisierungsdatum: 06.05.2014
https://www.bmuv.de/GE11

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