EU-Taxonomie und die rechtliche Grundlage
FAQs
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Die Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Sie soll Anlegerinnen und Anlegern Orientierung geben und Kapital für den grünen Umbau von Energieproduktion und Wirtschaft anreizen. Das Finanzsystem spielt eine Schlüsselrolle im Übergang zu einer emissionsarmen, ressourcenschonenden Wirtschaft. Die Europäische Kommission hat daher bereits im Juni 2021 erste Kriterien vorgelegt, die dazu beitragen sollen, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige, klimaschonende Tätigkeiten zu lenken und die Umweltbilanz in Unternehmensberichten sichtbarer zu machen.
Stand:
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Rechtlich bildet die EU-Taxonomie-Verordnung die Grundlage für die Nachhaltigkeitsklassifizierung. Sie stärkt die Markttransparenz für Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Sie etabliert ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, um Anreize für Investoren und Investorinnen zu schaffen, die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen.
Stand:
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Zur Konkretisierung der Taxonomie-Verordnung gab es einen ersten delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission, in dem die technischen Kriterien für die Ermittlung der Tätigkeiten festgelegt werden, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Der erste delegierte Rechtsakt deckt wirtschaftliche Tätigkeiten von etwa 40 Prozent der börsennotierten Unternehmen in Sektoren ab, auf die knapp 80 Prozent der direkten Treibhausgasemissionen in Europa entfallen. Zu diesen Sektoren gehören Energie, Forstwirtschaft, Produktion, Verkehr und Gebäude. Ausgenommen aus dem ersten delegierten Rechtsakt wurde unter anderem die Energieerzeugung aus Erdgas und Atomkraft.
Stand:
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Der erste delegierte Rechtsakt legt weitgehend richtige, angemessene und strenge Maßstäbe an, um nachhaltige Tätigkeiten mit Beiträgen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu klassifizieren. Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministerium und des Bundesumweltministeriums hätte es eines ergänzenden delegierten Rechtsaktes mit Atomkraft und Erdgas nicht bedurft. Die EU-Kommission hatte sich aber bereits früh im Verfahren öffentlich festgelegt, in einem solchen ergänzenden delegierten Rechtsakt möglicherweise Atomenergie sowie Erdgas aufzunehmen. Diesen ergänzenden delegierten Rechtsakts hat die Europäische Kommission am 9. März 2022 erlassen.
Stand:
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Im Europäischen Parlament hat es bei der Abstimmung am 6. Juli 2022 keine Mehrheit für einen Einwand gegen die Einstufung von Atomkraft und Erdgas als nachhaltig im Rahmen der EU-Taxonomie gegeben. Im Rat der Europäischen Union ist die erforderliche Mehrheit für einen Einwand gegen den delegierten Rechtsakt ebenfalls nicht gegeben, wobei die Bundesregierung dagegen gestimmt hat. Damit tritt der delegierte Rechtsakt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Stand: