Recht auf Reparatur
FAQs
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Ressourcen sind endlich. Wir können es uns nicht mehr leisten, alles gleich wegzuwerfen, wenn es kaputtgeht. Produkte müssen langlebiger werden. Hierzu soll auch ein starkes "Recht auf Reparatur" für Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ihr defektes Gerät selbst reparieren können oder Reparateure nach ihrer Wahl beauftragen können. Daher sollen Hersteller z.B. auch Reparaturinformationen mitliefern. Produkte müssen schon so designt sein, dass sie besser reparierbar sind. Das heißt zum Beispiel, dass sie mit normalen Werkzeugen auseinandergebaut werden können, ohne sie zu zerstören.
Stand:
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Es gibt nicht die eine Regelung oder ein Regelwerk. Vielmehr ist das Recht auf Reparatur ein ganzes Bündel an möglichen Instrumenten – auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene. Als Bundesregierung wollen wir insgesamt den nötigen Rahmen schaffen, um Reparaturen von Alltagsprodukten zu ermöglichen und zu erleichtern. Durch bessere Reparierbarkeit werden Konsumartikel länger genutzt und Verbraucherinnen und Verbraucher-Rechte wirkungsvoll gestärkt.
Stand:
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Produkte sollen von vornherein so gestaltet werden, dass sie länger halten und besser reparierbar sind. Hier geht es unter anderem um Regelungen in der Ökodesign-Richtlinie . Aber auch die von der EU-Kommission vorgelegte Sustainable Product Initiative (SPI) enthält neue und weitreichende Vorschläge. Außerdem geht es um Regelungen im Warenkaufrecht, in dem die Gewährleistungsrechte auf europäischer Ebene geregelt sind. Daher unterstützen wir auch die Pläne der Kommission, die Warenkauf-Richtlinie mit der Right to Repair Initiative anzupassen und darin das "Recht auf Reparatur" stärker zu verankern. Denn eine Ausweitung der Gewährleistungsfrist bedeutet für Verbraucherinnen und Verbraucher ein stärkeres Recht auf Reparatur bei einem Mangel der Kaufsache.
Stand:
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Herzstück der SPI ist der Entwurf der Ökodesign-Verordnung. Mit der neuen Verordnung soll die Ökodesign-Richtlinie abgelöst werden und der Anwendungsbereich auf fast alle Produkte ausgeweitet werden. Der Entwurf der Ökodesign-Verordnung sieht einen umfassenden Ansatz für Ressourcenschutzanforderungen an Produkten vor und bezieht den Lebenszyklus des Produktes mit ein. Es sollen auch Produktpässe und Reparierbarkeitslabel eingeführt werden können. So könnten Regelungen zu wichtigen Produkten wie zum Beispiel Möbel, Textilien oder auch Zwischenprodukte wie Zement oder Stahl in absehbarer Zeit möglich sind.
Den Entwurf der Ökodesign-Verordnung sehen wir als maßgebliche Grundlage für ein "Recht auf Reparatur" an. Hierdurch soll auf EU-Ebene ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, um höhere Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Produkten zu stellen.
Das BMUV begrüßt diese Entwicklung. Denn die durchaus gut funktionierende Ökodesign-Richtlinie beschränkt sich bislang auf energieverbrauchsrelevante Produkte.
Wir wollen, dass die neuen Ressourcenschutzanforderungen aus der Ökodesign-Richtlinie für eine noch größere Zahl von Produkten gelten und nicht jedes Mal neu für einzelne Produktgruppen ausgehandelt werden müssen. Daher sollen Anforderungen künftig auch für weitere Produktkategorien wie Textilien, Möbel oder Zwischenprodukte (Zement, Stahl) gelten.
Wir wollen auch, dass übergreifend geregelt wird, dass die Kosten für eine Reparatur im Vergleich zu einem Neukauf nicht unangemessen hoch sind. Wir setzen daher auf übergreifende Regelungen, die im Rahmen der Ökodesign-Verordnung im Ökodesign eingeführt werden sollten.
Als ein wesentliches, neues Instrument des Entwurfs der Ökodesign-Verordnung ist der Digitale Produktpass vorgesehen. Die Daten im Produktpass stammen aus allen Phasen des Lebenszyklus des Produkts. Sie sollen Design, Herstellung, Nutzung und Entsorgung optimieren.
Der Produktpass sollte enthalten: Produkt-Komponenten, verwendete Materialien und chemische Substanzen oder auch Informationen zu Reparierbarkeit, Ersatzteilen oder fachgerechter Entsorgung für ein Produkt.
In einem laufenden Forschungsvorhaben desBMUV, das bis Mitte 2023 läuft, wird ein Prototyp eines digitalen Produktpasses entwickelt – auch als Vorbild für die EU.
Stand:
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Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, dass ambitionierte Anforderungen an die Reparierbarkeit auch für weitere Elektrogeräte gelten, vor allem Smartphones oder Tablets. Hierüber wird aktuell in der EU verhandelt.
Wir wollen einen Reparierbarkeitsindex einführen. Wie leicht lassen sich Einzelteile entnehmen? Sind sie austauschbar? Wie langlebig ist mein Produkt wirklich? Diese Fragen kann ein solcher Index beantworten.
Idealerweise sollte hier ein europaweites Label geschaffen werden. Aber wir wollen national vorangehen, wenn dieses auf europäischer Ebene nicht so schnell kommt.
- Wir wollen unabhängige Reparateure und Reparatur-Initiativen stärken. Wir wollen, dass Repair-Cafés, Werkstätten und Repair-Initiativen unproblematisch an Ersatzteile der Hersteller herankommen. Hierfür setzen wir uns auf europäischer Ebene ein und prüfen, wie wir dies auch auf nationaler Ebene fördern können. Es kann nicht sein, dass die Hersteller erzwingen können, dass ihre Produkte nur in herstellereigenen Reparaturwerkstätten repariert werden.
Stand:
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In der Ökodesign-Richtlinie wurden in den letzten Jahren schon einige Fortschritte erzielt zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reparierbarkeit von Produkten erzielt.
Seit März 2021 müssen Hersteller von Kühlschränken, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernsehern und anderen elektrischen Großgeräten Ersatzteile teilweise bis zu 10 Jahre bereithalten.
Diese Pflicht gilt gegenüber fachlich kompetenten Reparateuren und für bestimmte Ersatzteile auch gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese sollen ihr defektes Gerät selbst reparieren können. Daher müssen die Hersteller auch Reparaturinformationen mitliefern. Und sie müssen die Produkte so gestalten, dass sie mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können.
Für Smartphones, Mobiltelefone und auch Tablets gibt es solche Regelung noch nicht. Über diese wird aber bereits im Zusammenhang mit der Ökodesign-Richtlinie in Brüssel verhandelt. Hierbei geht es vor allem um die Lebensdauer der Geräte und ihrer Akkus, Reparierbarkeit, Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Wir wollen, dass die EU hier nun zügig fertig wird.
Stand:
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Langlebige Produkte haben in der Regel eine bessere Umweltbilanz. So schneiden zum Beispiel langlebige Waschmaschinen, Fernsehgeräte und Notebooks in allen Umweltkategorien in ökologischen Vergleichsrechnungen besser ab als kurzlebige. Dies ist auch dann der Fall, wenn man die Energieeffizienzsteigerung bei neuen Geräten, den höheren Herstellungsaufwand langlebigerer Produkte sowie die Aufwände für Reparatur oder Nachrüstung (inklusive Herstellungsaufwand von Ersatzteilen) mit einbezieht.
Im Bereich der IKT Produkte ist der Einfluss der Herstellungsphase auf die Umweltwirkung, verglichen mit der Nutzungsphase noch deutlich größer. So würden im Ergebnis etwa ein Viertel weniger Smartphones in Verkehr gebracht, wenn diese länger haltbar und besser reparierbar wären.
Stand:
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Das Gesetz sieht vor, dass Hersteller nur so viele Ersatzteile vorhalten müssen, wie auch benötigt werden. Niemand soll also eine enorme Zahl an Ersatzteilen produzieren – und kein realistischer Unternehmer wird das auch tun. Gerade Hersteller von qualitativ hochwertigen Geräten setzen auf langlebige Produkte, die weniger reparaturanfällig sind. Aber auch andere werden sich nicht vorwerfen lassen wollen, dass sie Ramsch produzieren, der schon bald wieder repariert werden muss.
Stand: