Wer ist für die Beseitigung von PFAS-Belastungen verantwortlich?

FAQ

Gemäß dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind sowohl die Verursachenden ("Handlungsstörer") als auch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ("Zustandsstörer") verpflichtet, für die Beseitigung der Verunreinigung zu sorgen.

Die jeweiligen Bundesländer sind für den Vollzug des Gesetzes verantwortlich. Allerdings wird Ihnen diese Aufgabe derzeit erschwert, weil es bisher für PFAS keine Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) gibt. Diese können jedoch erst abgeleitet und eingeführt werden, wenn unter anderem das Stoffspektrum, das Analyseverfahren und die Hintergrundwerte bekannt sind. Bis dahin besteht noch ein beträchtlicher Forschungsbedarf.

Belastung von Böden durch PFAS/PFC 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS)

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1364

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