Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS)
FAQs
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PFAS ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien. Diese Stoffgruppe umfasst nach letzten Schätzungen mehr als 10.000 verschiedene Stoffe. PFAS kommen nicht natürlich vor und werden erst seit den späten 1940ern hergestellt und eingesetzt. Chemisch gesehen bestehen die organischen Verbindungen aus Kohlenstoffketten verschiedener Längen, bei denen die Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt sind. Am häufigsten werden perfluorierte Carbon- und Sulfonsäuren sowie deren Vorläuferverbindungen verwendet. Die Fluor-Kohlenstoff-Bindungen machen die PFAS extrem stabil und langlebig – von daher auch die Bezeichnung "Ewigkeitschemikalien". Alle PFAS, die zu diesen persistenten perfluorierten Stoffen abgebaut werden können, bezeichnet man manchmal als Vorläuferverbindungen. Ein Abbauprodukt vieler PFAS ist der Stoff Trifluoressigsäure (TFA).
Stand:
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PFAS sind wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie chemisch und thermisch sehr stabil, das heißt sie bauen sich in der Umwelt nicht vollständig ab. Man spricht deshalb auch von sogenannten "Ewigkeitschemikalien". Aufgrund ihrer Eigenschaften werden PFAS nicht nur in verschiedenen industriellen Anwendungen genutzt, sondern auch in zahlreichen Verbraucherprodukten wie Kosmetika, Kochgeschirr, Papierbeschichtungen, Textilien oder Ski-Wachsen eingesetzt. Außerdem werden PFAS zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen, in Pflanzenschutzmitteln oder Feuerlöschmitteln verwendet. Auch synthetisch hergestellte fluorierte Treibhausgase (F-Gase), die insbesondere als Kältemittel in Kälte- oder Klimaanlagen eingesetzt werden, sind oftmals PFAS beziehungsweise bauen sich zu Trifluoressigäsure (TFA) PFAS ab.
Stand:
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PFAS werden in kurzkettige und langkettige PFAS unterteilt. Kurzkettige PFAS sind extrem langlebig und verteilen sich in der Umwelt in kürzester Zeit und besonders über das Wasser. Als kurzkettige PFAS gelten Verbindungen mit weniger als sieben perfluorierten Kohlenstoffatomen. Langkettige PFAS sind in der Umwelt und in Lebewesen ebenfalls sehr langlebig und einige PFAS reichern sich in verschiedenen Organismen bis hin zum Menschen an.
PFAS werden bei Emission in die Umwelt – zum Beispiel in die Luft aus Abfallbehandlungsanlagen, in Gewässer über Kläranlagen oder in den Boden über Niederschläge oder Düngemittel - nicht abgebaut, sondern reichern sich dort an. Sie wieder zu entfernen ist in der Regel aufgrund des flächigen Eintrags weder technisch möglich noch finanziell durch die Gesellschaft leistbar. Unser Wissen über ihre Wirkung ist bislang zwar noch begrenzt. Allerdings wurden in den letzten Jahren bei bestimmten PFAS neben Wirkungen in der Umwelt auch gesundheitsschädliche Wirkungen nachgewiesen, was in Kombination mit der Langlebigkeit besonders bedenklich ist.
Weitere Informationen zu PFAS in der Umwelt befinden sich auf der BMUV-Seite: Belastung von Böden durch PFAS. Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Portal mit umfangreichen Informationen zu PFAS eingerichtet. Auch auf der Website des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) finden Sie weiterführende Informationen und Veröffentlichungen zu PFAS.
Stand:
Belastung von Böden durch PFAS/PFC (Themenseite)
PFAS-Portal (externe Webseite)
Veröffentlichungen zu PFAS (externe Webseite)
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Menschen können PFAS vor allem über Lebensmittel (inklusive Trinkwasser) aufnehmen. PFAS werden auf unterschiedliche Weise in Lebensmittel eingetragen. Sie sind in Böden, Trinkwasser, Futtermitteln und in Bedarfsgegenständen (Verpackungen unter anderem) nachweisbar. Laut aktueller Kenntnisse der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA gelten vor allem tierische Lebensmittel als mit PFAS belastet.
Unter dem folgenden Link sind neben Informationen und Regelungen zu PFAS in Lebensmitteln auch Informationen zur Entwicklung der gesundheitlichen Bewertung von PFAS in Lebensmitteln abrufbar:
Informationen und Regelungen zu PFAS in Lebensmitteln
Weitere Informationen zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen durch die Aufnahme von PFAS können den Fragen und Antworten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) entnommen werden:
Fragen und Antworten des BfR zu PFAS (externe Webseite)
Stand:
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Auswertungen der Umweltprobenbank des Bundes belegen, dass die Belastung junger Erwachsener mit bestimmten geregelten PFAS (siehe Abschnitt "Wie wurden PFAS bislang reguliert?") in den letzten Jahrzehnten deutlich abgenommen hat: Für PFOS und PFOA waren die Belastungen im Jahr 1986 am höchsten. Heute liegen sie für PFOS bei rund zehn Prozent und für PFOA bei rund 30 Prozent der damaligen Werte. Für PFNA wurde 1989 die höchste Belastung gemessen. Aktuell werden nur noch rund 30 Prozent der damaligen Konzentrationen festgestellt. Ähnliches gilt für PFHxS: Im Vergleich zur höchsten mittleren Belastung im Jahr 2001 liegen die Werte heute nur noch bei rund 30 Prozent. Bei ungeregelten, noch nicht umfassend oder erst seit kurzem geregelten PFAS ist dieser Trend dagegen bisher nicht zu beobachten.
Umweltprobenbank des Bundes (externe Webseite)
Zwischen 2014 und 2017 untersuchte das Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen der fünften Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES V), wie stark Kinder und Jugendliche in Deutschland durch Umwelteinflüsse belastet sind. In GerES V wurden zwölf per- und polyfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFAS) in Blut bestimmt. Es wurde eine allgemeine Belastung auch von Kindern und Jugendlichen festgestellt, wobei diese zu einem großen Teil mit mehreren PFAS gleichzeitig belastet waren.
Nachdem in GerES IV (2003–2006) und GerES V 2014–2017 ausschließlich Kinder und Jugendliche untersucht wurden, stehen in GerES VI (2023-2024) die Erwachsenen im Alter von 18–79 Jahren im Fokus. Für die erwachsene Bevölkerung in Deutschland werden mit GerES VI zum ersten Mal die Belastungen mit PFAS gemessen.
Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (externe Webseite)
EU-weite Untersuchungen von Jugendlichen zwischen 2016 und 2022 im Rahmen der Forschungsinitiative HBM4EU zeigten, dass die gemessenen Gehalte im Blut für die im Menschen am häufigsten gefundenen PFAS in einer Höhe lagen, in der gesundheitliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können. Die im Jahr 2025 anlaufende Studie ALISE (Aligned Study for Environmental Health) bildet den deutschen Beitrag zum EU-Forschungsprojekt PARC und untersucht die Belastung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland mit Schadstoffen aus der Umwelt. Zum Untersuchungsspektrum gehören auch einige PFAS. Damit werden voraussichtlich im Jahr 2026 aktuelle Daten für Kinder und Jugendliche vorliegen.
Der Daten- und Erkenntnisstand zur Belastung der Bevölkerung mit PFAS muss laufend aktualisiert werden, um zu neuen Erkenntnissen zu den gesundheitlichen Wirkungen dieser Stoffe zu gelangen und Maßnahmen treffen zu können, die helfen, den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu verbessern.
Stand:
ALISE (externe Webseite)
PARC (externe Webseite)
HBM4EU (externe Webseite, Englisch)
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Die Beseitigung und Sanierung der mit PFAS belasteten Böden und Grundwasser gestaltet sich schwierig. Herkömmliche Sanierungsverfahren funktionieren bei den PFAS schlecht. Die Sanierung ist aufgrund der besonderen Eigenschaften der PFAS kompliziert und aufwändig, um einen nennenswerten Sanierungseffekt zu erhalten. Das wiederum macht die Sanierung sehr kostspielig. Denn eine vollständige Beseitigung wäre nur in hochtemperierten Sonderabfallverbrennungsanlagen möglich. Entsprechende Anlagen sowie Deponien, die die kontaminierten Mengen aufnehmen könnten, stehen in der benötigten Kapazität nicht zur Verfügung.
Stand:
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Die Regulierung von PFAS auf EU- sowie internationaler Ebene reicht lange zurück bis zur Mitte der 2000er-Jahre und wurde seitdem kontinuierlich ausgedehnt und weiterentwickelt. Dies geschah in der EU durch ein Zusammenspiel der EU REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nummer 1907/2006) und der EU-POP-Verordnung (Persistent Organic Pollutants,Verordnung (EU) 2019/1021) in der Umsetzung der Stockholmer Übereinkommen für die globale Ebene. Reguliert wurden dabei die Stoffe
- PFOS (Perfluoroctansulfonsäure, C8) – Stockholmer Übereinkommen, EU-POP-VO,
- PFOA (Perfluoroctansäure, C8) – Stockholmer Übereinkommen, EU-POP-VO,
- PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure, C6) – Stockholmer Übereinkommen, EU-POP-VO,
- voraussichtlich unter dem Stockholmer Übereinkommen ab 2025 langkettige PFAS,
- perfluorierte Carbonsäuren mit neun bis vierzehn Kohlenstoffatomen (PFNA, PFDA, PFUnDA, PFDoDA, PFTrDA, PFTeDA) – REACH und
- PFHxA (Perfluorhexansäure, C6) - REACH
Verschiedene weitere PFAS, wie etwa Perfluorbutansulfonsäure und "GenX" (Ammonium-2,3,3,3- tetrafluor-2-propanoat), sind bereits als besonders besorgniserregende Stoffe (sogenannte Substances of Very High Concern, SVHC) unter REACH identifiziert und in die zugehörige SVHC-Liste aufgenommen worden mit dem Ziel, auch diese zu substituieren.
Die beschriebenen Regelungen haben in der Vergangenheit allerdings vor allem zum Ersatz von regulierten PFAS durch nicht regulierte, aber im Hinblick auf die Umweltbesorgnis genauso bedenkliche Vertreter der Stoffgruppe geführt (sogenannte regrettable substitution), so dass auch weiterhin Handlungsbedarf besteht, um die PFAS-Emissionen in die Umwelt deutlich zu reduzieren.
Stand:
EU-Verordnung 207/2011 (PDF extern, nicht barrierefrei, 702 KB)
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Die Stoffgruppe der PFAS umfasst mehr als 10.000 bekannte Stoffe, deren Identität, Verwendungen und Eigenschaften nur teilweise bekannt sind. Bislang wurden in den letzten rund 20 Jahren diejenigen PFAS reguliert, die in den höchsten Konzentrationen in der Umwelt nachgewiesen wurden und deren Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit nach dem damaligen Kenntnisstand begründet werden konnten. Diese Vorgehensweise hat jedoch in der Vergangenheit dazu geführt, dass die regulierten PFAS teilweise durch andere noch nicht regulierte PFAS ersetzt wurden. Über deren gefährliche Eigenschaften lagen weniger umfangreiche oder keine Informationen vor und ihre Regelungsbedürftigkeit war daher zunächst unklar. Ein Beispiel hierfür ist der Ersatz von PFOA durch das zuvor unbekannte "GenX" (Ammoniumsalz von Hexafluorpropylenoxid-Dimersäurefluorid).
In den vergangenen Jahren haben sich die Erkenntnisse und Hinweise jedoch weiter verdichtet, dass die gesamte Gruppe der PFAS insbesondere aus Umweltsicht problematisch ist. Auf europäischer Ebene wurden daher politische Beschlüsse gefasst, die den Handlungsbedarf bei PFAS unterstrichen. Deshalb haben die deutschen Behörden gemeinsam mit den Behörden aus Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden nun ein weiteres EU-weites Verfahren begonnen. Das entsprechende "Beschränkungsdossier", in dem der derzeitige Kenntnisstand über PFAS, ihre Wirkungen und Verwendungen zusammengestellt und bewertet wird, wurde 2023 veröffentlicht und damit ein Beschränkungsverfahren nach der REACH-Verordnung gestartet. In dem Dossier werden alle PFAS aufgrund ihrer hohen Persistenz gemeinsam betrachtet, die zahlreichen PFAS-Verwendungen jedoch einzeln und differenziert bewertet. Ein "Totalverbot" haben die Behörden im Rahmen ihrer Bewertung als ungeeignete Regulierungsmaßnahme verworfen. PFAS sollen überall dort ersetzt werden, wo dies bereits heute oder in absehbarer Zeit möglich ist. Wo noch keine Alternativen absehbar sind, sollen entsprechende Ausnahmen (befristet, gegebenenfalls auch unbefristet), Übergangsfristen und/oder andere Maßnahmen greifen. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft als auch der schrittweise Ausstieg aus PFAS gemeinsam gelingen.
Eine entsprechende Regelung auszuarbeiten stellt bei PFAS eine hohe Anforderung dar. Dies liegt an der großen Anzahl der zu bewertenden Stoffe, insbesondere aber an der Vielfalt der PFAS-Verwendungen, die differenziert betrachtet werden müssen. Zudem ist bekannt, dass die Substitution bei bestimmten Verwendungen mit Herausforderungen verbunden sein kann, zum Beispiel bei der Verwendung als Bestandteil von Löschschäumen für Großbrände, in spezieller technischer Schutzkleidung, bei bestimmten Medizinprodukten oder auch bei Verwendungen im Bereich der Energiewirtschaft und im Maschinen- und Automobilbau. Auch die teils mangelhaften Kenntnisse über die Zusammensetzung komplexer Erzeugnisse (wie etwa bei Kraftfahrzeugen oder Elektronikerzeugnissen), die entweder ganz oder teilweise außerhalb der EU hergestellt werden, erhöhen die Anforderungen an die Behörden angesichts der weiten Verwendung von PFAS in solchen Erzeugnissen. Für das weitere Beschränkungsverfahren werden derzeit Informationen, die insbesondere aus einer Öffentlichen Konsultation zu dem Verfahren stammen, über die PFAS-Verwendungen, die Verfügbarkeit von Alternativen und damit einhergehend auch zum Umfang der Verwendungen, wo PFAS noch weiter eingesetzt werden müssen, gesammelt und ausgewertet um die Stellungnahmen der ECHA-Ausschüsse gegebenenfalls weiterzuentwickeln (siehe dazu auch Abschnitt "Wie können PFAS in der EU reguliert werden? Wie lange dauert es bis zu einer Regulierung?").
Stand:
Ratsschlussfolgerungen zu Chemikalien vom 26. Juni 2019 (externe PDF, nicht barrierefrei, 416 KB)
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Chemikalienrechtliche Regelungen auf EU-Ebene erfolgen grundsätzlich im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH und zumeist als sogenannte Beschränkungen. Beschränkungen werden stets differenziert ausgestaltet und es werden – je nach Bedarf – auch unterschiedliche Maßnahmen (wie Grenzwerte, Einschränkung der Verwendungsbedingungen oder Ähnliches) ergriffen, um das von den Stoffen ausgehende Risiko angemessen zu kontrollieren. REACH sieht für die Entwicklung einer Beschränkung ein mehrstufiges Verfahren vor, das auf einer unabhängigen wissenschaftlichen Beurteilung der Umwelt- und Gesundheitsrisiken sowie der sozioökonomischen Auswirkungen aufbaut. Die europäische Chemikalienagentur ECHA berichtet über die Verfahrensschritte und konsultiert Unternehmen und Öffentlichkeit.
Zunächst wird durch die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten oder die Europäische Chemikalienbehörde ein Dossier in einem standardisierten Format erstellt (sogenanntes "Beschränkungsdossier"). Das Dossier enthält die geforderten wissenschaftlichen Nachweise über problematische Eigenschaften der Stoffe, Verwendungsgebiete, Betrachtungen zu den sozioökonomischen Auswirkungen einer möglichen Beschränkung sowie Informationen zu verfügbaren Alternativen. Nach Einreichung bei der ECHA prüfen und bewerten zwei unabhängige Expertengremien die wissenschaftlichen Grundlagen: der Ausschuss für Risikobewertung und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse. In diesem Verfahrensschritt werden ausschließlich fachliche Aspekte diskutiert. Zudem finden zwei öffentliche Konsultationen zu der geplanten Regelung statt, die zur Einreichung von Kommentaren und zusätzlichen Informationen genutzt werden können.
Auf Basis dieser Stellungnahme ist es dann Aufgabe der Europäischen Kommission, einen formalen Beschränkungsvorschlag vorzulegen. Der Vorschlag wird dann im zuständigen EU-Ausschuss, dem sogenannten REACH-Regelungsausschuss, diskutiert und abgestimmt (sogenanntes Regelungsverfahren mit Kontrolle). Dieser Verfahrensschritt stellt die politische Willensbildung zu dem Vorschlag dar.
Nach der Annahme im REACH-Regelungsausschuss erfolgt nach entsprechender Prüfung durch den Rat und das Europäische Parlament die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt und das Inkrafttreten der Regelung.
Die ECHA hat zusammen mit den fünf Behörden, die das Dossier eingereicht haben, Ende November 2024 einen Statusbericht veröffentlicht. Der Bericht erläutert die Ziele der PFAS-Beschränkung, was bisher gemacht wurde sowie den absehbaren Zeitplan und die nächsten Schritte. Auch der von den Behörden verfolgte differenzierte Ansatz bei der Suche nach dem jeweils besten Regelungskonzept wird weitergehend erläutert. Hierbei wird auch beschrieben, dass neben einer Beschränkung des Einsatzes von PFAS (gegebenenfalls mit Ausnahmen und Übergangsfristen) auch noch andere Maßnahmen (wie etwa das Setzen von Emissionsgrenzwerten oder ähnliches) in Betracht kommen können. Voraussetzung ist, dass auch diese Maßnahmen geeignet sind, die Emissionen von PFAS in die Umwelt zu minimieren.
Englische Version des Statusberichts (externe Webseite)
Deutsche Übersetzung des Statusberichts auf der Seite der Bundesstelle für Chemikalien (externe Webseite)
Stand:
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Persistente organische Schadstoffe (POP; persistent organic pollutants) können durch Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen global reguliert werden. Das Verfahren hierfür ist Teil des Vertragstextes. Ein POP-Kandidatenstoff wird von den Vertragsparteien nominiert und dann von einem Expertengremium, dem POP Review Committee, bewertet. Wenn der Stoff die POP-Kriterien erfüllt und eine globale Regulierung erforderlich ist, erarbeitet das Komitee ein Risikoprofil und eine Risiko-Management-Bewertung. Beides mündet in einer Empfehlung, ob und wie der Kandidatenstoff durch die Vertragsstaatenkonferenz in das Übereinkommen aufzunehmen ist. Der Beschluss wird in geltendes europäisches Recht umgesetzt und das neue POP im Einklang mit den Regelungen des internationalen Übereinkommens in einen der Anhänge der EU-POP-Verordnung (1021/2019) aufgenommen.
Sobald die Aufnahme eines Stoffes / einer Stoffgruppe in die europäische EU-POP-Verordnung erfolgt ist, werden entsprechende Verbotseinträge gegebenenfalls aus der REACH-Verordnung gestrichen, damit keine Doppelregelung erfolgt.
Stand:
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Gemäß dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind sowohl die Verursachenden ("Handlungsstörer") als auch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ("Zustandsstörer") verpflichtet, für die Beseitigung von Verunreinigungen zu sorgen.
Die jeweiligen Bundesländer sind für den Vollzug des Gesetzes verantwortlich und damit für den Umgang mit PFAS-Belastungen. Eine Herausforderung dabei ist, dass es bisher nur wenige bundeseinheitliche Prüfwerte für PFAS im Boden gibt. Zwar enthält die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sieben Prüfwerte für PFAS für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser, sie reichen im Vergleich zu der großen Anzahl der unterschiedlichen PFAS-Verbindungen nur beschränkt aus. In der Praxis bedeutet das, dass viele Fälle individuell bewertet werden müssen, was den Prozess erschwert.
Ein Forschungsprojekt des Umweltbundesamts arbeitet derzeit an einer Erweiterung der Prüfwerte für PFAS. Dessen Projektziel ist die Ableitung fachlich begründeter Bodenwerte für PFAS entsprechend der Anforderungen der BBodSchV für die Wirkungspfade Boden-Mensch (Direktpfad), Boden-Pflanze und Boden-Grundwasser, sowie optional auch Vorsorgewerte. Bis verbindliche, gesetzliche Vorgaben für Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte für alle relevanten Belastungspfade vorliegen, bleibt die Gefährdungsabschätzung von PFAS-Belastungen eine Herausforderung. Als Vollzugshilfe dient vorübergehend der bundeseinheitliche Leitfaden zum Umgang mit PFAS belasteten Böden und Grundwasser. Dieser ist in fast allen Bundesländern zum Teil per Erlass eingeführt worden.
Stand:
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Dies soll durch ein Zusammenspiel unterschiedlicher und aufeinander abgestimmter Maßnahmen und Regelungen erreicht werden. Ein Vorschlag zur REACH-Beschränkung von fluorhaltigen Feuerlöschschäumen, deren Einsatz in der Vergangenheit teilweise zu erheblicher Umweltkontamination mit PFAS führte, wird derzeit im zuständigen REACH-Regelungsausschuss beraten. Voraussichtlich kann eine Regelung noch 2025 verabschiedet werden.
Zudem wird gerade auch eine differenzierte Beschränkung aller PFAS intensiv vorbereitet. Dazu haben die deutschen Behörden gemeinsam mit den Behörden aus Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden ein Beschränkungsdossier erstellt und 2023 veröffentlicht, in dem der derzeitige Kenntnisstand über PFAS, ihre Wirkungen und Verwendungen zusammengestellt und bewertetet wird. Derzeit läuft hierzu die Phase der unabhängigen Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA. Auf der Homepage der ECHA finden sich die letzten Entwicklungen zu diesem Thema.
Die Bundesregierung hält einen differenzierten Ansatz für erforderlich (siehe auch Abschnitt "Besteht weiterer Regulierungsbedarf bei PFAS?").
Stand:
Informationen zu dem Beschränkungsverfahren von fluorhaltigen Feuerlöschschäumen (externe Webseite, Englisch)
Informationen zu dem umfassenden Beschränkungsverfahren zu PFAS (ECHA) (externe Webseite, Englisch)
Informationen zu dem umfassenden Beschränkungsverfahren zu PFAS einschließlich FAQ (REACH-Helpdesk der BfC) (externe Webseite, Englisch)
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In 2023 erfolgte eine öffentliche Konsultation bei der ECHA zu dem im vorherigen Abschnitt beschriebenen Beschränkungsverfahren. Es wurden über 5600 Kommentare eingereicht, die nun geprüft, bewertet und soweit begründet dann auch entsprechend berücksichtigt werden. Im Laufe des weiteren Verfahrens wird auch noch eine zweite öffentliche Konsultation zu den sozioökonomischen Folgen einer Regelung erfolgen. Dies wird auf Basis einer vorläufigen Stellungnahme der Ausschüsse erfolgen. Die Bundesregierung hält einen differenzierten Ansatz für erforderlich (siehe auch Abschnitt "Besteht weiterer Regulierungsbedarf bei PFAS?").
Stand:
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Die Sanierung von PFAS-Belastungen im Boden liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer; diese sind für den Vollzug der Altlastensanierung zuständig. Aus diesem Grund verfügt das BMUV über keine eigenen Finanzmittel zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen. Das BMUV unterstützt die Länder stattdessen fachlich, zum Beispiel durch Leitlinien, Forschungsvorhaben und rechtliche Vorgaben sowie Erfahrungsaustausch (unter anderem Konferenzen) und trägt dadurch zur harmonisierten Vorgehensweise auf Bundesebene bei. Dabei wird es vor allem durch das Umweltbundesamt unterstützt.
Besonders erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang der BMUV-Leitfaden zur PFAS-Bewertung (PDF, 782 KB, 2022), der den Ländern als Grundlage für eine einheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials dient, sowie die Arbeitshilfe des UBA "Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFAS-Kontaminationen " (PDF, extern, 3,73 MB).
Weiterhin hat der Fachbeirat Bodenuntersuchungen spezifische Empfehlungen zum methodischen Vorgehen bei der Bestimmung von niedrigen PFAS-Gehalten in Böden (PDF, extern, 470 KB) 2024 veröffentlicht. Diese dienen als Handreichung für Behörden und Untersuchungsstellen bei der Probenahme und Analyse von PFAS im Boden.
Über sein Ressortforschungsprogramm adressiert das BMUV immer wieder PFAS-Vorhaben. Unter anderem zur Festsetzung von Grenzwerten im Bodenschutz oder zur Ermittlung der bundesweiten Hintergrundbelastung durch die nicht abbaubaren PFAS-Verunreinigungen.
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