Wer bezahlt die Kosten für die Rücksendung der Waren?

FAQ

Die Kosten für die Rücksendung der Waren tragen grundsätzlich Sie als Verbraucherin und Verbraucher. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verkäufer Sie vor Vertragsschluss ordnungsgemäß darüber informiert hat, zum Beispiel zusammen mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Manche Verkäufer erklären sich auch freiwillig bereit, die Kosten der Rücksendung zu übernehmen. Dies sollten Sie im Einzelfall beim Händler in Erfahrung bringen, am besten noch vor Abgabe der Bestellung.

Eine Sonderregelung gilt, wenn die Waren bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Ihre Wohnung geliefert worden sind. Dies kann beispielsweise bei einem Vertreterbesuch der Fall sein, bei dem der Vertreter die Waren direkt mitgebracht hat. Sind die Waren zu groß oder sperrig für eine Rücksendung per Post, so ist der Verkäufer verpflichtet, sie auf eigene Kosten bei Ihnen abzuholen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Rückgabe und Widerrufsrecht

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1945

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