Rückgabe und Widerrufsrecht

Bei Verträgen, die Sie außerhalb von Geschäftsräumen oder im Rahmen des Fernabsatzes schließen, zum Beispiel im Internet, am Telefon, mit einem Vertreter an der Haustür oder auf einer Kaffeefahrt, haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher in der Regel für eine bestimmte Zeit die Möglichkeit, sich wieder vom Vertrag zu lösen (Widerrufsrecht, § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)).

Häufig gestellte Fragen und Antworten

FAQ Rückgabe und Widerrufsrecht

FAQs

https://www.bmuv.de/WS6928
Stand: 05.08.2024

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