Welche Unterlagen haben Hersteller zu erstellen und wie umfangreich müsse diese Unterlagen sein beziehungsweise was muss in diesen Unterlagen stehen?
FAQHersteller sind dafür verantwortlich, technische Unterlagen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte zu erstellen, die die notwendigen Informationen enthalten, um die Sicherheit der Produkte nachzuweisen. Diese Unterlagen sollten auf internen Risikoanalysen des Herstellers beruhen. Die Menge an Informationen, die in den technischen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen, sollte der Komplexität des Produkts und den vom Hersteller ermittelten möglichen Risiken entsprechen. Die Hersteller sollten insbesondere eine allgemeine Beschreibung des Produkts und der für die Sicherheitsbewertung erforderlichen Elemente vorlegen. Bei komplexen Produkten oder Produkten, die mögliche Risiken darstellen, kann eine ausführlichere Produktbeschreibung erforderlich sein. In solchen Fällen sollte auch eine Analyse dieser Risiken und der zur Risikominderung oder -beseitigung eingesetzten technischen Mittel aufgenommen werden. Entspricht das Produkt europäischen Normen oder anderen Elementen, die zur Erfüllung des allgemeinen Sicherheitsgebots angewandt werden, so sollte auch die Liste der einschlägigen europäischen Normen und der anderen Elemente angegeben werden.
Die Hersteller stellen sicher, dass diese technischen Unterlagen auf dem neuesten Stand sind. Sie halten diese für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Inverkehrbringen des Produkts für die Marktüberwachungsbehörden bereit. Sie stellen diese Unterlagen den Behörden auf Anfrage zur Verfügung.
Was ist das allgemeine Sicherheitsgebot?
Enthalten in Fragen und Antworten zu
IIIb) EU-Produktsicherheitsverordnung – Pflichten der Wirtschaftsakteure – Der Hersteller
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