Was unternimmt Deutschland gegen Mikroplastik?
FAQEine Vielzahl an Mikroplastikpartikeln gerät bislang über Pflegeprodukte ins Abwasser und damit in die Meere und Meerestiere. Der sicherste Weg, um den gezielten Einsatz von Mikro-plastikpartikeln in möglichst vielen Produkten zu vermeiden, führt über das EU-Recht. Schließ-lich werden die betroffenen Pflegeprodukte wie auch andere Produkte mit Mikroplastik in der Regel im gesamten EU-Binnenmarkt gehandelt. Eine europaweite Verbots- beziehungsweise Beschränkungsregelung ist damit wesentlich wirksamer und rechtssicher.
Seit Herbst 2013 macht sich Deutschland für ein Verbot von Mikroplastikpartikeln mit schmirgelnder Wirkung ("abrasiv") in abwaschbaren Pflegeprodukten ("rinse-off") stark, Der seinerzeit begonnene nationale Kosmetikdialog war einer der Grundsteine für ein inzwischen auf EU-Ebene in Vorbereitung befindliches umfassendes Verbot für absichtlich zugesetztes Mikroplastik in Kosmetika, Farben und Medikamenten genauso wie beim Einstreumaterial von Kunstrasenplätzen. Die Mikroplastik-Beschränkung ist Teil der EU-Kunststoffstrategie. Sie wurde von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) entworfen. 2019 fand dazu ein ausführliches öffentliches Beteiligungsverfahren statt. Das Bundesumweltministerium hat durch seine Initiative für eine Selbstverpflichtung diese umfassende Beschränkungsregel für Mikroplastik befördert und beschleunigt.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Weniger Verpackungsmüll
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