Was passiert mit Pfand, das nicht eingelöst wird, dem sogenannten "Pfandschlupf"?

FAQ

Wenn bepfandete Verpackungen nicht zurückgegeben werden, wird das Pfand nicht wieder an die Verbraucherinnen oder Verbraucher zurückgegeben, sondern bleibt bei der Verkäuferin oder beim Verkäufer der Verpackung. Das betrifft sowohl Einweg-, als auch Mehrwegflaschen, aber auch Flaschenkästen oder Mehrwegverpackungen für andere Produkte. Diesen Effekt nennt man "Pfandschlupf". Die Händlerinnen und Händler dürfen die Beträge behalten. Allerdings entstehen bei den gleichen Händlerinnen und Händlern oft auch Kosten, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Pfandautomaten. Darüber, wie hoch der Pfandschlupf in Deutschland ist, liegen dem Bundesumweltministerium keine eigenen Zahlen vor.

Wenn eine Einwegverpackung an einem anderen Ort zurückgegeben wird, als sie gekauft wurde, werden die eingenommenen und ausgezahlten Pfandbeträge von den beteiligten Händlerinnen und Händlern miteinander verrechnet. Dabei hilft die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG), auf deren Website Sie weiterführende Informationen zur Funktionsweise des Einwegpfandsystems finden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einweg und Mehrweg

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2083

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.