Was ist mit den Deckeln und Verschlüssen von Einweggetränkebehältern?

FAQ

Seit dem 3. Juli 2024 müssen in der EU Deckel von Einweggetränkebehältern mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern fest mit dem Behälter verbunden sein.

Grund für die Einführung der befestigten Deckel und Verschlüsse, der sogenannten Tethered Caps, ist die EU-Einwegkunststoffrichtlinie. Dieser Richtlinie liegt eine EU-weite Studie zugrunde, die ergeben hat, dass Kunststoffdeckel von Einweggetränkebehältern zu den zehn am häufigsten an den Stränden der EU vorzufindenden Kunststoffabfällen gehören. Da EU-Richtlinien in den Mitgliedstaaten nicht unmittelbar gelten, müssen die Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist das im Fall der Tethered Caps durch § 3 Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) erfolgt.

Ziel der Einwegkunststoffrichtlinie ist es, durch möglichst geringfügige Maßnahmen die Umwelt und insbesondere die Meere vor dem Eintrag von Plastik und dessen negativen Auswirkungen zu schützen. Vor diesem Hintergrund ist die Produktanforderung der befestigten Deckel bei bestimmten Getränkebehältern erforderlich.

Dass die Deckel an ihren Behältern befestigt sind, hat keine negativen Auswirkungen auf die Möglichkeiten des Recyclings.

Für Getränkebehälter aus Glas oder Metall und für Mehrweggetränkebehälter gilt die Pflicht, Tethered Caps zu verwenden, nicht.

EWKKennzV 

Einwegkunststoffrichtlinie  

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1715

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