Was ist eigentlich Opt-Out in der Gentechnik?

FAQ

Das Opt out ermöglicht es den Mitgliedsstaaten, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf ihrem Gebiet einzuschränken oder zu verbieten. Werden gentechnisch veränderte Pflanzen für eine Vermarktung zugelassen, gilt dies ansonsten für den gesamten europäischen Markt. In einigen europäischen Mitgliedsstaaten bestehen allerdings Bedenken gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen oder bestimmter Sorten. Aus diesem Grund wurde 2015 die Opt-Out Richtlinie in der EU verabschiedet. Mitgliedstaaten können ihre Entscheidung zum Opt Out zum Beispiel mit umweltpolitischen oder sozioökonomischen Besonderheiten begründen. Durch ein Opt-out kann beispielsweise ein erhöhter Mehraufwand für die gentechnikfreie Landwirtschaft verhindert und die lokale biologische Vielfalt erhalten werden. Deutschland hat die Opt-out-Richtlinie nicht in deutsches Recht umgewandelt. Es hatte im Rahmen einer Übergangsregelung die Möglichkeit, dennoch den Anbau verschiedener Mais-Sorten zu verbieten. Die Umsetzung der Opt-Out Richtlinie in nationales Recht steht derzeit noch aus.

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2027

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