Was ist das Ziel der letzten Änderung der Bioabfallverordnung im Jahr 2022?

FAQ

Maßgebliches Ziel der letzten Änderung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) ist es, den Eintrag von Kunststoffen (vor allem Mikroplastik) und anderen Fremdstoffen in die Umwelt bei der bodenbezogenen Verwertung von Bioabfällen deutlich zu reduzieren. Hierfür wird ein neuer Paragraf 2a BioAfbV am 1. Mai 2025 in Kraft treten. Diese Regelung richtet sich aber nicht unmittelbar an Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern in erster Linie an Aufbereiter, Bioabfallbehandler und Gemischhersteller von Bioabfällen.

Sinn und Zweck des neuen Paragrafen 2a in der Bioabfallverordnung (BioAbfV) ist es daher, dass Fremdstoffe, vor allem Kunststoffe, von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen herausgehalten werden.

Denn aus sortenrein getrennt gesammelten Bioabfällen, wie Küchen- oder Gartenabfällen kann Biogas und gleichzeitig Kompost beziehungsweise Gärrückstand erzeugt werden. Das erzeugte Biogas stellt einen Baustein für die Energiewende dar. Zudem können Böden, auf die Komposte aufgetragen wurden, zum Beispiel Starkregenereignisse besser aufnehmen, ohne dass der Boden erodiert oder Trockenzeiten länger ausgleichen.

Verbraucherinnen und Verbraucher leisten durch eine möglichst vollständige und sortenrein (ohne Fremdstoffe) getrennte Sammlung von Bioabfällen einen wichtigen Beitrag sowohl zum Klima- als auch zum Ressourcenschutz.

Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen 

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2318

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