Was beinhaltet der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 5. Juli 2023 für die Neuregulierung von Pflanzen, die mit neuen Gentechniken verändert wurden?

FAQ

Mit dem vorgelegten Entwurf schlägt die Kommission eine weitgehende Deregulierung von Pflanzen, die mit neuen Gentechniken erzeugt wurden, vor. Damit schafft sie die Umweltrisikoprüfung und das Monitoring der Umweltwirkungen für eine Vielzahl von NGT-Pflanzen ab. Auch sollen die ungeprüften Pflanzen und deren Produkte nicht mehr für Verbraucherinnen und Verbraucher gekennzeichnet werden. Zudem sollen die Mitgliedstaaten keine Möglichkeit mehr erhalten, selbst zu entscheiden, ob sie das Opt-out nutzen wollen, das heißt den Anbau auf ihrem Gebiet zu verbieten oder einzuschränken.

Der Vorschlag der EU-Kommission widerspricht damit dem Vorsorgeprinzip, denn wie die klassische Gentechnik, kann auch die Anwendung der neuen Gentechniken Risiken mit sich bringen

Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland lehnen Umfragen zufolge Gentechnik auf ihrem Teller mehrheitlich ab. Der Vorschlag der EU-Kommission hingegen sieht vor, neue Gentechnikpflanzen und -produkte nicht zu kennzeichnen und berücksichtigt damit die Verbraucherinteressen nicht.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Neue Gentechnik, Regulierungsinitiative

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2028

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