Warum umfasst der Atomausstieg nicht auch die Anlagen der Urananreicherung in Gronau und der Brennelementfertigung in Lingen?

FAQ

Die Anlagen in Gronau und in Lingen verfügen über gültige, unbefristete Genehmigungen nach dem Atomgesetz. Sie stehen unter der kontinuierlichen Aufsicht durch die zuständigen Landesbehörden auf der Grundlage der Anforderungen nach dem Atomgesetz.

Die genannten Anlagen unterscheiden sich grundlegend von Kernkraftwerken. In den genannten Anlagen wird mit schwachradioaktivem abgereichertem und/oder schwach angereichertem Uran umgegangen. Kernspaltungen werden in diesen Anlagen nicht durchgeführt. Eine Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung ist deshalb auch nicht in den Beschlüssen zum beschleunigten Kernenergieausstieg enthalten.

Darüber hinaus ist die Anlage in Gronau wesentlicher Teil einer völkerrechtlich vereinbarten Unternehmenskonstruktion, die durch trinationale Inhaberschaft, Verteilung auf Standorte in drei Ländern und mehrfach verschränkte Kontrollmechanismen ein internationales Vorbild im Hinblick auf nukleare Nichtverbreitung darstellt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Urteil zum Atomausstieg

Stand:

https://www.bmuv.de/FA41

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