Warum brauchen wir ein Hochwasserschutzgesetz II?
FAQDie Regelungen des Hochwasserschutzgesetzes II sind am 5. Januar 2018 in Kraft getreten. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Verfahren für die Planung, Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen zu erleichtern und Gerichtsverfahren gegen geplante und genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen zu beschleunigen (beispielsweise durch Wegfall der ersten Gerichtsinstanz gegen die Zulassung von Hochwasserschutzmaßnahmen sowie die Einführung eines Vorkaufsrechts für solche Anlagen), ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden.
Zudem werden Regelungslücken geschlossen, um Schäden durch Hochwasser zu minimieren. Dazu gehören:
- Das Verbot von neuen Heizölanlagen und eine Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Risikogebieten,
- Möglichkeiten für die Länder Hochwasserentstehungsgebiete auszuweisen,
- Möglichkeiten der Gemeinden nach Baugesetzbuch Versickerungsflächen planerisch festzulegen sowie eine hochwasserangepasste Bauweise vorzuschreiben.
In Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten nach § 78b des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) (also auch hinter dem vermeintlich sicheren Deich) im Innenbereich wird den Kommunen die Festlegung von Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungsplan übertragen. Hierzu wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen im Baugesetzbuch (BauGB) erweitert. Im Außenbereich gemäß § 35 BauGB soll der Bauherr die allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung des Hochwasserrisikos und der Lage seines Grundstücks beim hochwasserangepassten Bauen beachten.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Hochwasservorsorge und Hochwasserschutzgesetz