Trifft die Ersatzbaustoffverordnung Aussagen zu gefährlichen Abfällen ("Sondermüll") beziehungsweise zur Einstufung von Bodenmaterial/Bauschutt als gefährlicher Abfall?

FAQ

Nein. Die Einstufung von Abfällen als gefährlicher Abfall trifft ausschließlich die Abfallverzeichnisverordnung, die eine Umsetzung der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis darstellt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Stand:

https://www.bmuv.de/FA2164

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