Entstehen für die Maßnahmen Mehrkosten und wer übernimmt diese?

FAQ

Es fallen hauptsächlich Mehrkosten für die hochwassersichere Nachrüstung von Heizölverbraucheranlagen in bestimmten Risikogebieten an. Durchschnittlich muss man von circa 3.000 Euro ausgehen, die eine solche hochwassersichere Nachrüstung kostet, wobei die Kosten im Einzelfall höher, aber auch geringer ausfallen können. 

Das BMU hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Hochwasserschutzgesetz II jedoch auch versucht, den Nutzen einer hochwassersicheren Nachrüstung zu bemessen. Die Schäden, die allein in der Vergangenheit bei Hochwassern durch ausgelaufene Ölheizungen verursacht wurden, sind immens. Meist konnte das ölkontaminierte Mauerwerk nicht saniert werden, sondern die Gebäude mussten abgerissen werden. Durch die hochwassersichere Nachrüstung sollen diese immensen Schäden für die Zukunft zumindest reduziert werden. 

Zu beachten ist auch, dass Heizölverbraucheranlagen nicht sofort nachgerüstet werden müssen. Hierzu werden im WHG großzügige Fristen eingeräumt. Die Förderbank KfW sieht zudem diverse Unterstützungsmöglichkeiten für den Austausch von ineffizienten Heizungsanlagen (auch Ölheizungen) vor.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Hochwasservorsorge und Hochwasserschutzgesetz

https://www.bmuv.de/FA450

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.