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Erklärung der Mobilfunknetzbetreiber 2001
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Fortschreibung 2008 - Verbraucher- und Gesundheitsschutz
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Fortschreibung 2012 - Wissensmanagement und Risikokommunikation
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Fortschreibung 2020 - Ausbau von Kleinzellen
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Erklärung der Mobilfunknetzbetreiber 2023
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Bereits im Jahr 2001 haben die deutschen Mobilfunknetzbetreiber eine Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung abgegeben. Grund hierfür war die dynamische Entwicklung beim Ausbau der Mobilfunknetze. Damals entstand ein Spannungsfeld um das Für und Wider der Mobilfunktechnik, welches sich oftmals in emotional geführten Diskussionen um neue Mobilfunkstandorte entlud.
Dies war der Startpunkt für die erste freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbranche. Mit ihr sagten die deutschen Mobilfunknetzbetreiber gegenüber der Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu. Mit der Verpflichtung wurden seinerzeit verbindliche Kommunikations- und Informationsmaßnahmen seitens der Mobilfunknetzbetreiber zugesagt, die zu einer Versachlichung der öffentlichen Diskussion führten.
Mit der erneuten Abgabe einer Selbstverpflichtung schließen die Unternehmen bewusst an den Erfolg der bisherigen Verpflichtung an. Aus ihrer Sicht ergänzen die Zusagen den regulatorischen Rahmen und leisten auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Mobilfunkdiskussion in Deutschland.