Rechtsfragen der gemeinsamen Finanzierung von Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes durch Bund und Länder

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Wiese und Garten mit Haus im Hintergrund

Klimaanpassung vor Ort, in den Ländern und vor allem den Kommunen, fällt nicht in die Zuständigkeit der Bundesebene. Vielfach aber zeigt sich, dass die Herausforderung Klimaanpassung nicht allein mit den Mitteln vor Ort bewältigt werden kann. Um eine Beteiligung der Bundesebene an der Finanzierung und der Steuerung auf Dauer und in der Breite sicherzustellen, fehlt das passende Instrument.

Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat auf ihrer 99. Sitzung unter TOP 10 festgestellt, dass es einen erheblichen finanziellen Mehrbedarf in den Bereichen der Klimaanpassung, des Naturschutzes und des natürlichen Klimaschutzes in Deutschland gibt. Nach Auffassung der UMK könnte dieser etwa über die Einrichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe (Artikel 91a Grundgesetz) gemeinschaftlich durch Bund und Länder getragen werden.

Das BMUV ist dem Wunsch der UMK gefolgt und hat 2023 ein finanzverfassungsrechtliches Gutachten zur Klärung dieser Frage ausgeschrieben. In dieser Ausschreibung hat sich die Bieterinnengemeinschaft von Frau Prof. Ann-Kathrin Kaufhold und Frau Dr. Sonja Heitzer, LL.M. (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Ludwigs-Maximilians-Universität München) durchgesetzt.

Das Gutachten wird hier in der finalen Fassung vom 22.Juli 2024 veröffentlicht.

https://www.bmuv.de/DL3414

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