Grenzwerte im Bereich niederfrequenter Felder

unter anderem Stromübertragung

| Protokolle und Berichte | Strahlenschutz

Seit 1997 gilt zum Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitsschädigenden Wirkungen elektromagnetischer Felder in Deutschland die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV).

Die Festlegung von Grenzwerten erfolgt auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dabei werden alle nach wissenschaftlichen Standards und Grundsätzen erhaltenen Ergebnisse aus Forschungsvorhaben einbezogen. Insbesondere werden die Aussagen und Stellungnahmen anerkannter nationaler und internationaler wissenschaftlicher Gremien für die Entscheidungen rechtlicher Regelungen zugrunde gelegt.

https://www.bmuv.de/DL1537

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