Elfenbeinvernichtung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) im Juni 2021 circa 1,4 Tonnen Elfenbein vernichtet. Das Elfenbein stammt aus diversen Beschlagnahmen. Die Vernichtung erfolgte mittels mechanischer Zerkleinerung und anschließender Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage.

Warum wurde das beschlagnahmte Elfenbein vernichtet?
Mit der Vernichtung von beschlagnahmtem Elfenbein sendet das BMU ein unmissverständliches Signal im Kampf gegen den illegalen Elfenbeinhandel und die Wilderei: Illegal gewildertes Elfenbein hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. Außerdem ist Deutschland nach dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – CITES), im Deutschen als das Washingtoner Artenschutzübereinkommen bezeichnet, grundsätzlich dazu verpflichtet, beschlagnahmtes Elfenbein zu vernichten.

