SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Was beinhaltet das Ziel?
Dieses Nachhaltigkeitsziel thematisiert die Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung friedlicher, rechtstaatlicher und inklusiver Gesellschaften. Ziel sind daher leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen sowie politische Entscheidungsmechanismen, die bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ sind. Auch der öffentliche Zugang zu Informationen ist zu gewährleisten.
Welche Rolle spielt die Umweltpolitik zur Zielerreichung?
Durch den Verlust natürlicher Lebensgrundlagen und knapper werdende Ressourcen verschärfen sich soziale Konflikte; Fluchtursachen nehmen zu. Insofern ist Umweltpolitik die die natürlichen Lebensgrundlagen vor Ort für viele Menschen zu erhalten hilft und Klima- und Ressourcenkonflikte – regional und global – zu verhindern sucht, Teil einer friedenspolitischen Agenda. Hierzu dienen neben umweltpolitischen Maßnahmen in Deutschland insbesondere Kooperationen mit Partnerländern, die in besonderem Maße von (globalen) negativen Umweltauswirkungen betroffen sind. Hier werden die engen Bezüge beispielweise zu den SDGs 3 (Gesundheit), 6 und 14 (Wasser), 13 (Klimaschutz), und 15 (Leben an Land) offenbar. Aber auch eine gute Regierungsführung der umweltpolitischen Institutionen mit transparenter Entscheidungsfindung und Beteiligung der Bevölkerung spielen eine wichtige Rolle zur Erreichung des SDG 16.
Was trägt das BMU zur Zielerreichung bei?
Als Teil der Bundesverwaltung und oberste Behörde mit eigenem Geschäftsbereich trägt das BMU als Institution im Allgemeinen zu guter Regierungsführung bei. Beispielsweise durch umfassende Bürgerbeteiligungen zu vielfältigen Themen sowie durch konkrete politische Projekte, insbesondere zur Stärkung der Zivilgesellschaft.
Umweltschützende Rechtsregelungen und rechtskräftige staatliche Einzelentscheidungen müssen umgesetzt und durchgesetzt werden. Zuständig für die Durchsetzung des Umweltrechts und die Aufdeckung und Verfolgung von Verstößen sind überwiegend die Bundesländer. Ihre Fach- und allgemeinen Ordnungsbehörden überwachen und kontrollieren die Einhaltung des allgemeinen Umweltrechts und staatlicher Zulassungsentscheidungen. Um eventuelle Verstöße mit angemessenen Sanktionen zu ahnden, steht ein Instrumentarium an Aufsichtsmaßnahmen und Strafen im Umwelt-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht zur Verfügung.
Das BMU arbeitet bei der Optimierung umweltstraf- und ordnungsrechtlicher Vorschriften mit dem federführenden BMJV zusammen. Es unterstützt zudem den Erfahrungsaustausch der Umwelt- und Justizbehörden sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene (beispielsweise im Europäischen Umweltvollzugsnetzwerk).
In der EU trägt das BMU zur Umsetzung des Anfang 2018 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Aktionsplans für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik bei. Darunter fällt auch die Erarbeitung von Empfehlungen für eine wirksamere Bekämpfung von Umweltkriminalität sowie die Evaluierung der EU-Umweltstrafrechts-Richtlinie und ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten.