BMUV informiert über den Export von Brennelementen

Kernkraftwerk mit dampfendem Turm vor dem klaren blauen Himmel.

Für die Genehmigung über die Ein- und Ausfuhr von Kernbrennstoffen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verantwortlich. Es untersteht dabei der Fachaufsicht durch das Bundesumweltministerium.

Bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen besteht laut Atomgesetz kein Ermessen. Die Genehmigungen sind zu erteilen, wenn die gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Zur Erhöhung der Transparenz veröffentlicht das BMUV Informationen zu den entsprechenden Genehmigungen nach Paragraf 3 Atomgesetz nach deren Erteilung durch das BAFA. In der folgenden Tabelle informiert das BMUV über die Genehmigungen des laufenden Jahres, im verlinkten PDF-Dokument über die vorherigen Genehmigungen seit 2019.

Ausfuhrgenehmigungen nach Paragraf 3 Atomgesetz für das Jahr 2025

AntragsstellerAuszuführende StoffeAbsenderEmpfängerBestimmungsortBestimmungslandErteilungs-
datum
Gültigkeits-
datum
ANF, Advanced Nuclear FuelsUranhexafluorid (UF6) angereichert bis  max. 5 % U-235 (202,704 kgU)ANF,  Advanced Nuclear FuelsOrano Cycle LaboratoryPierrelatteFrankreich23.01.202522.01.2026
Framatome GmbHUO2-Brennelemente (11.440 kgU)ANF,  Advanced Nuclear FuelsN.V. Elektriciteits-ProduktiemaatschappijBorsseleNiederlande05.02.202504.02.2026
Stand: 06.02.2025

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