Frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

Die in den Überwachungsprogrammen erhobenen Messdaten und die vom Betreiber übermittelten Lageeinschätzungen bilden in einer Notfallsituation die Grundlagen für die Berichterstattungen nach der EU-Vereinbarung zum beschleunigten Informationsaustausch (87/600/EURATOM vom 14. Dezember 1987) und nach dem Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) vom 29. Juni 1986. 

Sie dienen ebenso als Basis für den Informationsaustausch zur Erfüllung bilateraler Vereinbarungen. Dadurch wird eine zeitgerechte Information der Nachbarstaaten Deutschlands sichergestellt. Die Routinemessungen nach der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) werden auch zur Berichterstattung gegenüber der EU im Rahmen von Artikel 36 des EURATOM-Vertrages verwendet.

Stand: 06.12.2024

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