Schulze: Endlagersuche verdient Vertrauen

28.09.2020
Svenja Schulze am Mikrophon
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 162/20
Thema: Endlagerprojekte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Svenja Schulze sieht im Zwischenbericht der BGE einen deutlichen Fortschritt bei der Lösung des Atommüllproblems und eine Bestätigung für das in breitem Konsens beschlossene Standortauswahlverfahren.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze sieht im heute vorgelegten Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen deutlichen Fortschritt bei der Lösung des Atommüllproblems und eine Bestätigung für das in breitem Konsens beschlossene Standortauswahlverfahren. Der Zwischenbericht legt dar, welche Gebiete aufgrund ungünstiger geologischer Bedingungen aus Sicht der BGE im weiteren Verfahren nicht weiter in Betracht zu ziehen sind und welche Gebiete günstige geologische Voraussetzungen aufweisen. Der Bericht trifft noch keine endgültigen Standortentscheidungen, er dient der möglichst frühen Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Der Zwischenbericht zeigt, dass das gemeinsam beschlossene Verfahren trägt. Drei Jahre nach dem Verfahrensbeginn haben wir den ersten weithin sichtbaren Fortschritt bei der Endlagersuche erzielt. Das ist eine gute Nachricht. Denn es geht um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Deutschland ist bei ihrer Lösung bereits weiter als die meisten anderen Länder mit Atomkraftwerken. Die zweite gute Nachricht: Die Voraussetzungen für eine möglichst sichere Endlagerung sind in Deutschland mehr als gegeben. Ich hoffe auf ein starkes Interesse der Öffentlichkeit, den Zwischenbericht in den kommenden Monaten auf Herz und Nieren zu prüfen und sich intensiv einzubringen. Von allen Politikerinnen und Politikern erwarte ich, jetzt zur gemeinsamen Verantwortung zu stehen und dem Verfahren Rückhalt zu geben. Das Verfahren ist gut, es verdient Vertrauen."

Seit 2017 läuft das in einem breiten Konsens beschlossene Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der Ablauf des Verfahrens wird durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt: In drei aufeinander folgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager in Frage kommen, immer eingehender untersucht und die vergleichende Auswahl weiter eingegrenzt. Der heute veröffentlichte Zwischenbericht stellt den ersten Schritt der ersten Phase dar.

Der Salzstock Gorleben gehört nicht zu den von der BGE ermittelten 90 Teilgebieten mit günstigen geologischen Voraussetzungen. "Es ist völlig klar, dass die Menschen in Gorleben sich jetzt über diese Entscheidung freuen. Sie hätten aber auch akzeptieren müssen, wenn Gorleben weiter im Verfahren geblieben wäre“, so Schulze. „Zentral ist für mich: In keinem Schritt dürfen politische Motive die Endlagersuche beeinflussen, es muss strikt nach Wissenschaftlichkeit vorgegangen werden. Nur so kann es am Ende Akzeptanz für einen Endlagerstandort geben – egal, wo er dann in der Republik liegen wird."

Der Gesetzgeber misst der Einbeziehung der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren hohen Wert bei. Diesem Zweck dient auch der Zwischenbericht. Er ist die Grundlage eines nunmehr beginnenden ersten Formats intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung. Hierzu hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) eine Veranstaltungsreihe eingerichtet, die am 17./18. Oktober mit einer Auftaktveranstaltung beginnt. Drei weitere Veranstaltungstermine folgen im ersten Halbjahr 2021. Ziel der "Fachkonferenz Teilgebiete" ist es, der BGE bis Mitte nächsten Jahres ein umfassendes Feedback für das weitere Vorgehen zu geben. Ein Abschlussbericht soll zentral alle Hinweise und Kritikpunkte von Bürgern, Fachleuten und Vertretern der Regionen und gesellschaftlicher Organisationen sammeln und dauerhaft nachvollziehbar machen. Die Fachkonferenz Teilgebiete ist eines von vielen Formaten der Öffentlichkeitsbeteiligung, die in den weiteren Verfahrensphasen in noch umfassenderen Formaten vorgesehen und gesetzlich gewährleistet ist.

Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der "Fachkonferenz Teilgebiete" wird die BGE die Teilgebiete weiter eingrenzen und Empfehlungen erarbeiten, welche Regionen in der zweiten Verfahrensphase (der übertägigen Erkundung von Regionen) näher betrachtet werden sollen. Diese Empfehlungen werden dann vom BASE fachlich geprüft, anschließend müssen diese Standortregionen vom Bundestag durch Gesetz bestätigt werden.

28.09.2020 | Pressemitteilung Nr. 162/20 | Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/PM9238
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.