Hendricks gibt weitere drei Millionen Euro für "Zukunftsfonds Asse" frei

22.12.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 351/15
Thema: Förderung
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Die Region rund um die Schachtanlage Asse II erhält weitere Fördermittel des Bundes. Nach erstmaliger Zahlung Ende 2014 gab Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die zweite jährliche Tranche in Höhe von drei Millionen Euro zur Auszahlung an die "Stiftung Zukunftsfonds Asse" frei, eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Dieser Nachfolgestiftung der "Zukunftsfonds Asse gGmbH" ermöglicht der Bund damit eine umfangreiche finanzielle Förderung der Region. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Rückholung der radioaktiven Abfälle und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II werden eine gewaltige Herausforderung für die nächsten Jahre und Jahrzehnte sein. Mit dem "Assefonds" trägt der Bund diesem Umstand insbesondere mit Blick auf die betroffenen Menschen in der Region Rechnung."

Im Atomgesetz ist das Ziel festgelegt, dass die mittel- und schwachradioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden sollen. In der Anlage lagern rund 126.000 Fässer mit radioaktiven Abfällen. Um damit einhergehende Belastungen auszugleichen, erhält die Region vom Bund seit 2014 jährlich einen Betrag von drei Millionen Euro. In den benachbarten Gemeinden der Schachtanlage sollen diese für Zukunftsinvestitionen ausgegeben werden. Konkret werden damit regionale Projekte unterstützt, die im allgemeinen Interesse sind. Im vergangenen Jahr hatte der Bund den politischen Willen bekundet, bis zum Abschluss der Rückholung der in der Schachtanlage Asse II eingelagerten radioaktiven Abfälle regelmäßig Fördermittel zur Verfügung zu stellen.

Zur Verwaltung und Verteilung der weiteren Mittel ist auf Wunsch der Region eine Landesstiftung öffentlichen Rechts eingerichtet worden. Zur Gründung dieser Stiftung hat das Land Niedersachsen nunmehr ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Damit die bereits 2014 bereitgestellten Mittel des Bundes möglichst frühzeitig ihrem Zweck entsprechend verwendet werden konnten, wurde zunächst eine gemeinnützige Gesellschaft des Landkreises gegründet.

22.12.2015 | Pressemitteilung Nr. 351/15 | Förderung
https://www.bmuv.de/PM6354
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