Höherer Schutz vor radioaktiven Stoffen im Trinkwasser

06.11.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 301/15
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Der Schutz des Trinkwassers in Deutschland wird weiter erhöht: Künftig wird das Trinkwasser umfassend auf Gehalte an radioaktiven Stoffen untersucht und überwacht. Einer entsprechenden Verordnung hat heute der Bundesrat zugestimmt. Die Verordnung, die vom Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium erlassen wird, tritt noch im November in Kraft. Mit der Verordnung werden europäische Vorgaben fristgerecht umgesetzt.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Unser Trinkwasser hat eine sehr hohe Qualität. Mit der neuen Verordnung wird sichergestellt, dass Belastungen mit Radionukliden, die im Einzelfall im Trinkwasser auftreten können, erkannt und beseitigt werden können. Damit wird dem Gesundheitsschutz höchste Priorität eingeräumt und auch in diesem Bereich das Vorsorgeprinzip des Strahlenschutzes gewährleistet."

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Qualitativ hochwertiges Trinkwasser ist eine grundlegende Voraussetzung für ein gesundes Leben. Deshalb ist eine strenge Überwachung ganz wichtig, um unnötige Belastungen zu vermeiden."

Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung werden Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf künstliche und natürliche radioaktive Stoffe festgelegt. Vorgegeben werden Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210.

Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt als sehr gering einzuschätzen. Jedoch kann Trinkwasser je nach Geologie des Untergrunds einen erhöhten Gehalt an natürlichen radioaktiven Stoffen enthalten. Das belegt auch eine Studie des Bundeamtes für Strahlenschutz (BfS). Das BfS hatte hierzu ein umfangreiches Untersuchungsprogramm durchgeführt, dessen Ergebnisse 2009 veröffentlicht wurden. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Schwankungsbreite der Konzentration natürlicher Radionuklide im Trinkwasser sehr groß ist und daher ein Bedarf für rechtsverbindliche Vorsorgemaßnahmen besteht.

Radioaktive Stoffe künstlichen Ursprungs sind allenfalls durch unkontrollierte Freisetzungen z. B. aus dem Umgang mit solchen Stoffen in Medizin, Forschung und Technik wie bei der Nutzung von Atomenergie denkbar.

Die neuen Regelungen in der Trinkwasserverordnung erhöhen weiter die Sicherheit des Trinkwassers in Deutschland in Bezug auf radioaktive Stoffe.

06.11.2015 | Pressemitteilung Nr. 301/15 | Strahlenschutz
Bundesrat stimmt Änderung der Trinkwasserverordnung zu
https://www.bmuv.de/PM6271
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