Hendricks: Standortauswahlverfahren ohne Vorfestlegungen

12.06.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 137/15
Thema: Endlagerprojekte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Bund und Länder einigen sich auf Kompromiss zu Gorleben

Bund und Länder einigen sich auf Kompromiss zu Gorleben

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesrates zur befristeten Verlängerung der Gorlebenveränderungssperren-Verordnung. Dazu erklärt Hendricks:

"Im Rahmen intensiver Gespräche zwischen dem Bundesumweltministerium und den Ländern haben wir einen Konsens gefunden, der den Anliegen aller Beteiligten Rechnung trägt: Der Kompromiss gewährleistet sowohl die gesetzlich geforderte Offenhaltung des Salzstockes Gorleben als auch das Vorhaben, möglichst frühzeitig alle sonstigen potentiellen Endlagerstandorte rechtlich zu sichern.

Die Verlängerung der Veränderungssperre ist keine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben. Gorleben nimmt wie jeder andere potentielle Standort auf Grundlage der Regelungen für das Auswahlverfahren teil, die im Standortauswahlgesetz festgelegt sind. Ich stehe für ein neues Endlager-Suchverfahren, das transparent und ergebnisoffen ist: Kein Endlagerstandort ist gesetzt, aber auch keiner von vornherein ausgenommen. Die Auswahl soll in einem wissenschaftsbasierten Verfahren erfolgen. Die Vorschläge für die sicherheitstechnischen und Verfahrensgrundlagen werden gegenwärtig in der von Bundestag und Bundesrat eingesetzten Endlagerkommission erarbeitet.

Wir werden sicherstellen, dass auch künftige Standorte im Auswahlverfahren umfassend gesichert werden. Deshalb werden wir zügig gesetzliche Regelungen vorlegen, die eine frühzeitige Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potentielle Endlagerstandorte ermöglichen."

Hintergrund: Der Bund ist nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren für die Suche nach einem Standort zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ausgeschlossen wurde. Die geltende Veränderungssperre für Gorleben tritt am 16. August 2015 außer Kraft. Die Verlängerung soll jetzt bis zum 31. März 2017 befristet werden.

12.06.2015 | Pressemitteilung Nr. 137/15 | Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/PM6073
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