Kabinett beschließt Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben

25.03.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 062/15
Thema: Endlagerprojekte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Kabinett heute die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben beschlossen.
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Kabinett heute die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben beschlossen. Der Bund ist nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren für die Suche nach einem Standort zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ausgeschlossen wurde. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Verlängerung der Veränderungssperre ist keine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben. Ich stehe für ein neues Endlager-Suchverfahren, das transparent und ergebnisoffen ist: Kein Endlagerstandort ist gesetzt, aber auch keiner von vornherein ausgenommen. Die Auswahl soll einzig und allein nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen, die vor allem in der von Bundestag und Bundesrat eingesetzten Endlagerkommission erarbeitet werden. Ich betone ausdrücklich, dass die Gorlebenveränderungssperre keine Ungleichbehandlung von Gorleben gegenüber möglichen anderen Standorten ist. Sobald im weiteren Verfahren andere oder weitere Erkundungsstandorte festgelegt werden, sind auch dort Veränderungssperren zu erlassen – dies sieht das Standortauswahlgesetz ausdrücklich vor." Das Bundesumweltministerium hatte zuvor die Länder und Verbände eingeladen, zum Entwurf der neuen Verordnung Stellung zu nehmen. Die ursprüngliche Veränderungssperre für Gorleben aus dem Jahr 2005 war auf 10 Jahre befristet und tritt am 16. August 2015 außer Kraft. Der neuen Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen.
Weitere Informationen
25.03.2015 | Pressemitteilung Nr. 062/15 | Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/PM5974
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