Zu der Diskussion um Aussagegenehmigungen für Mitarbeiter des früheren BMU vor dem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks
In den letzten Wochen ist im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags (PUA) verschiedentlich kritisiert worden, dass ich ausschließlich den damals verantwortlichen politischen Beamten des Bundesumweltministeriums eine Aussagegenehmigung erteilt habe.
Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass meine Entscheidung aus den folgenden Gründen richtig ist:
- Der Untersuchungsauftrag des PUA im Hessischen Landtag kann sich ausschließlich auf das Verhalten und Handeln der damaligen Landesregierung im Zusammenhang mit dem dreimonatigen Moratorium für Biblis beziehen.
- Für die Überprüfung des Handelns der damaligen Landesregierung kann ein Verhalten des Bundes allenfalls insoweit von Bedeutung sein, wie es sich im Außenverhältnis zwischen der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung dargestellt hat. Deshalb habe ich Aussagegenehmigungen nur für die politischen Beamten erteilt, die im Außenverhältnis zu Hessen letztverantwortlich waren.
- RWE hat seine zivilrechtliche Schadensersatzklage gesamtschuldnerisch gegen das Land und den Bund gerichtet. Alle Ansprüche von RWE halte ich für unbegründet und schon die Klage – soweit sie den Bund betrifft – für unzulässig, da es zu keiner Zeit ein rechtlich relevantes Handeln des Bundes gegenüber RWE gegeben hat. Eine strikte Beschränkung der Aussagegenehmigungen auf den damaligen Minister und die seinerzeit verantwortlichen politischen Beamten ist auch vor dem Hintergrund des Rechtsstreits mit RWE zu sehen. Vertreter des Unternehmens nehmen an den öffentlichen Sitzungen des PUA als Beobachter teil – offenkundig mit dem Interesse, die gewonnenen Erkenntnisse für das Gerichtsverfahren gegen den Bund zu nutzen. Es liegt daher im Interesse des Bundes, Aussagen des Bundes außerhalb des Gerichtsverfahrens so weit wie möglich zu vermeiden, und ich als Mitglied der Bundesregierung sehe es als meine Aufgabe an, dieses Interesse zu wahren.
Gleichwohl ist festzustellen:
In der politischen Auseinandersetzung in Hessen ist in den letzten Tagen zunehmend vom Verhalten der Landesregierung abgelenkt und die Frage der Aussagegenehmigung aus fadenscheinigen Gründen in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt worden. Höhepunkt dieser unredlichen Debatte ist eine Äußerung des hessischen Ministerpräsidenten Bouffier in der Landtagssitzung vom 4. Februar 2015, mit der er mir eine unhaltbare Position vorgeworfen und ein mangelndes Aufklärungsinteresse unterstellt hat. Das ist geradezu aberwitzig. Ich hoffe, Herr Bouffier ist sich darüber im Klaren, gegen wen auf Bundesebene sich sein insinuierter Vertuschungsvorwurf in Wahrheit richtet. Ich war jedenfalls 2011 nicht Teil der Bundesregierung.
Ich bin vor dem Hintergrund dieser Anwürfe nicht länger bereit, meine Haltung politisch dazu missbrauchen zu lassen, vom fehlerhaften Handeln der seinerzeit allein verantwortlichen Landesregierung unter dem Ministerpräsidenten Bouffier abzulenken. Ich habe daher entschieden, einem früheren BMU-Mitarbeiter, der im fraglichen Zeitraum Arbeitsgruppenleiter in der Abteilung Reaktorsicherheit war, eine Genehmigung zur Aussage vor dem Untersuchungsausschuss zu erteilen. Ermöglicht wird mir dies durch den Vorschlag des Vorsitzenden des PUA, die Befragung dieses Mitarbeiters in nicht-öffentlicher Sitzung durchzuführen. Damit ist für mich sichergestellt, dass einerseits negative Auswirkungen auf den Bund als Beklagten in dem Gerichtsverfahren nicht mehr zu befürchten sind und andererseits den Interessen des PUA Rechnung getragen wird.
Ich werde mich nun mit dem Bundesinnenminister, dem Bundesjustizminister und dem Bundesminister der Finanzen über den Umfang dieser Aussagegenehmigung abstimmen.