Aussagegenehmigung zum Schadensersatzverfahren von RWE

02.03.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: -
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Statement der Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks zur Aussagegenehmigung vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) des hessischen Landtags

Statement der Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks zur Aussagegenehmigung vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) des hessischen Landtags

Mein Hauptanliegen war es, bei allem Respekt vor dem Auftrag des Untersuchungsausschusses die Interessen des Bundes und des Landes Hessen als Beklagte im von RWE eingeleiteten gerichtlichen Schadensersatzverfahren bestmöglich zu wahren. Dem entsprach mein Bemühen, zu verhindern, dass dem Unternehmen RWE als unserem gemeinsamen Prozessgegner durch öffentliche Aussagen politisch nicht verantwortlicher Beamter vor dem Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags Vorteile im Gerichtsverfahren erwachsen. Zu meinem Bedauern muss ich feststellen, dass dieses Bemühen von der Mehrheit des Untersuchungsausschusses und seinem Vorsitzenden offenbar nicht geteilt und honoriert wird. 

Nachdem der Ausschussvorsitzende Christian Heinz mir mit Schreiben vom 3. Februar 2015 zunächst angeboten hatte, dass die Vernehmung des Zeugen Niehaus in nicht-öffentlicher Sitzung erfolgen könne, vertritt er mit Schreiben vom 25. Februar 2015 das Gegenteil, indem er nun darauf verweist, dass die Wahrung von Rechtspositionen des Bundes in anhängigen Schadensersatzprozessen für die Rechtsprechung kein Grund sei, "die Öffentlichkeit der Beweisaufnahme in Gänze einzuschränken".

Dieser Zickzack-Kurs des Ausschussvorsitzenden ist unlauter und unprofessionell. Herr Heinz schadet damit letztlich den Interessen Hessens. Sollte RWE seinen Schadensersatz gestützt auf die Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss gerichtlich durchsetzen, wird Hessen die Zeche zu bezahlen haben, nicht der Bund, denn die Fehler bei der Durchsetzung des Moratoriums sind 2011 durch die CDU/FDP-Landesregierung verursacht worden. Nach den Unterstellungen des hessischen Ministerpräsidenten gegen mich in der Landtagssitzung vom 4. Februar 2015 ist das Agieren des Ausschussvorsitzenden nun das zweite Foul aus Hessen gegen den Bund.

Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Land in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit RWE hat dadurch erheblichen Schaden genommen. Der Vernehmung des Zeugen Niehaus in öffentlicher Sitzung habe ich vor diesem Hintergrund gleichwohl zugestimmt, die Verantwortung für alle denkbaren Folgen liegt allein in Hessen.

02.03.2015 | Pressemitteilung - | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM5947
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.