Neues Umweltabkommen soll Ausstoß von Quecksilber weltweit eindämmen

10.10.2013
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 149/13
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Peter Altmaier
Amtszeit: 22.05.2012 - 17.12.2013
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Die Bundesrepublik Deutschland hat die neue Quecksilber-Konvention der Vereinten Nationen unterzeichnet.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die neue Quecksilber-Konvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. Die sogenannte "Minamata-Konvention" zur Eindämmung von Quecksilberemissionen wurde mit dem heutigen Abschluss der Zeichnungszeremonie von zahlreichen Staaten, darunter  Brasilien, China, Südafrika und Mexiko, sowie der EU gezeichnet.

Ziel des Abkommens ist es, den Ausstoß von Quecksilber weltweit einzudämmen und so Menschen und Umwelt vor dieser gefährlichen Substanz zu schützen. So soll die Eröffnung neuer Quecksilberminen in den Vertragsstaaten verboten werden. Die Verwendung von Quecksilber in der Industrie wird erheblich eingeschränkt. Für die Lagerung und Behandlung von quecksilberhaltigen Abfällen soll es Mindeststandards geben. Die Konvention sieht zudem einen Überwachungsmechanismus vor, der die Einhaltung der Anforderungen sichern soll.

Benannt wurde das Abkommen nach der japanischen Stadt Minamata, wo Mitte der 50er Jahre Tausende Menschen durch quecksilberhaltige Abwässer eines Chemiewerks vergiftet wurden. Dieser Fall war eine der ersten gesundheitlichen Katastrophen, die durch die falsche Handhabung von chemischen Abfällen ausgelöst wurde.

Quecksilber ist ein hochgiftiges Schwermetall, das in hoher Dosierung tödlich ist. Aufgrund seiner hohen Flüchtigkeit breitet es sich in der Atmosphäre weiträumig aus. So gelangen beispielsweise jedes Jahr - oft weitab von der Quelle - etwa 200 Tonnen Quecksilber in die Arktis. Dort wird das Schwermetall von Fischen aufgenommen und kann so auch in Deutschland in die Nahrungskette gelangen.

Nach der heutigen Zeichnung wird die Konvention in Kraft treten, wenn mindestens 50 Zeichnerstaaten das Übereinkommen ratifiziert haben. In Deutschland muss der Bundestag unter Beteiligung des Bundesrates dem Abkommen noch zustimmen.

10.10.2013 | Pressemitteilung Nr. 149/13 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM5469
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