Die neuen Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren treten am morgigen Donnerstag, 22. August 2013, in Kraft. Die von der Bundesregierung mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat beschlossene Änderungsverordnung umfasst insbesondere auch Regelungen zum vorsorgenden Gesundheitsschutz.
Zweck der Verordnung ist der Schutz und die Vorsorge vor möglichen Gesundheitsrisiken durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Die neugefassten Vorschriften enthalten zum Beispiel Grenzwerte für die von Mobilfunkmasten verursachten elektromagnetischen Felder. Umfasst sind aber auch Anwendungsbereiche elektrischer Energie, die mit niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern verbunden sind, wie z.B. die Stromübertragung.
Die novellierte Verordnung über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren ("26. BImSchV" und "BEMFV") passt die Vorschriften dem heutigen technischen und wissenschaftlichen Stand an. So sieht die Verordnung jetzt auch Regelungen für Hochspannungsgleichstromübertragungsanlagen (HGÜ-Anlagen) vor – eine neue Technik, die beim Stromnetzausbau eingesetzt werden wird, aber bislang ungeregelt war.
Die Neuregelungen umfassen insbesondere auch Regelungen zum vorsorgenden Gesundheitsschutz. Neue Stromtrassen dürfen künftig Wohngebäude nicht mehr überspannen. Ebenso sind beim Ausbau der Stromnetze elektrische und magnetische Felder möglichst zu minimieren. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung werden nicht nur gewerblich betriebene Funkanlagen, sondern auch private und hoheitlich betriebene Anlagen erfasst.