Anspruchsvolle Phosphorgrenzwerte für Wasch- und Maschinengeschirrspülmittel
Der Rat der Europäischen Union hat heute die vom Europäischen Parlament am 14. Dezember 2011 in erster Lesung beschlossene EU-Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für den Verbraucher bestimmten Wasch- und Maschinengeschirrspülmitteln angenommen. Sie wird voraussichtlich im März 2012 in Kraft treten.
Die Verordnung sieht zum 30. Juni 2013 eine Begrenzung des Gehalts von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Waschmitteln und zum 1. Januar 2017 in Maschinengeschirrspülmitteln vor. Inzwischen sind umweltschonendere Alternativstoffe verfügbar, die die Funktion der Phosphate übernehmen und eine wirksame Reinigung gewährleisten.
Die neuen Grenzwerte führen in der Praxis dazu, dass Phosphate aus den Produkten eliminiert werden. Dies trägt nicht nur zur Verbesserung der Gewässerqualität bei, sondern hilft auch den Klärwerken, teure Phosphatfällungsmittel einzusparen.
Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: "Die Neuregelung ist ein bedeutsamer Beitrag zum Schutz der Qualität aller Flüsse, Seen und küstennahen Gewässer der EU. Durch hartnäckige Überzeugungsarbeit konnte der Verzicht auf Phosphate in Haushaltswaschmitteln, der in Deutschland bereits durch Grenzwerte, Selbstverpflichtungen der Industrie und vorbildliches Verbraucherverhalten erreicht wurde, auf EU-Ebene ausgeweitet werden. Die zusätzliche Festlegung eines anspruchsvollen Grenzwertes für Maschinengeschirrspülmittel ist ein Meilenstein für die Entwicklung effizienter phosphatfreier Produkte in der EU."
Große Phosphatmengen in Gewässern führen zu einem Nährstoffüberangebot und damit zu massivem Algenwachstum und einer Minderung des Sauerstoffgehalts (Eutrophierung). Wasch- und Reinigungsmittel sind eine der Hauptquellen für die Belastung der Oberflächengewässer mit Phosphaten. Die bislang sehr unterschiedlichen nationalen Grenzwerte reichen in einigen Regionen der EU (z.B. in Donau und Ostsee) nicht aus, um eine akzeptable Wasserqualität zu erreichen.
Die neuen Begrenzungsregelungen sind das Ergebnis eines mehrjährigen Verhandlungs- und Diskussionsprozesses, den das Bundesumweltministerium auf internationaler Ebene in der Helsinki-Kommission (HELCOM) zum Schutz der Ostsee und der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau sowie in den Ratsberatungen auf EU-Ebene maßgeblich mitgeprägt hat.