Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Umweltbundesamt (UBA)
Die Vertragsstaaten der UN-Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) sind einem weltweiten Abkommen gegen Biopiraterie einen entscheidenden Schritt näher gekommen. In Cali (Kolumbien) einigten sich die Vertreter der 194 Länder erstmals auf eine gemeinsame Verhandlungsgrundlage für ein "Internationales Protokoll zum Zugang zu genetischen Ressourcen und zum gerechten Vorteilsausgleich". Damit soll ein globaler Rechtsrahmen geschaffen werden, der sowohl den Zugang zu genetischen Ressourcen regelt, als auch die Gewinnverteilung bei deren wirtschaftlicher Nutzung.
Notwendig ist ein Abkommen gegen Biopiraterie, weil viele Organismen Inhaltsstoffe oder genetische Informationen erhalten, die wirtschaftlich nutzbar sind - etwa für Medikamente oder Biotechnik. Ein Großteil der biologischen Vielfalt ist jedoch in Entwicklungsländern beheimatet. Wenn aus deren Ressourcen nun gewinnbringende Produkte auf der ganzen Welt entwickelt werden, müssen die Herkunftsländer Anspruch auf eine Gewinnteilung haben. Ein umfassendes Abkommen gegen Biopiraterie sorgt daher beim Schutz der biologischen Vielfalt nicht nur für einen fairen Ausgleich zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, sondern auch für eine faire Beteiligung der ärmeren Staaten an ihrem eigenen ökonomischen Potenzial.
In Cali hatten sich in der vergangenen Woche rund 600 Delegierte aus aller Welt getroffen, um die Verabschiedung eines solchen Protokolls bei der nächsten Vertragsstaatenkonferenz vorzubereiten. Dabei akzeptierten erstmals alle Vertragspartner einen gemeinsamen Textentwurf als Basis für die entscheidenden Verhandlungen im Oktober 2010 in Nagoya (Japan). Zuvor wird es noch eine zusätzliche Verhandlungsrunde am Sitz des CBD-Sekretariats in Montreal (Kanada) geben.
Deutschland hat derzeit die Präsidentschaft für die UN-Konvention über die biologische Vielfalt inne und sich die Verabschiedung eines solchen Abkommens zu einer seiner Hauptaufgaben gemacht.