Bundesumweltministerium mahnt Betreiber zur Einhaltung der Vorschriften
Vom 1. März 2010 an können Verstöße gegen das Solarienverbot für Minderjährige mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Das Nutzungsverbot von Solarien für Jugendliche gilt bereits seit dem 4. August 2009, ab kommenden Montag wird es als Ordnungswidrigkeit geahndet. Dann treten wesentliche Vorschriften des Gesetzes zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) in Kraft. Das Bundesumweltministerium mahnt daher die Betreiber von Sonnenstudios, den Schutz von Minderjährigen vor gefährlicher UV-Strahlung noch ernster zu nehmen. Wegen des anhaltenden Anstiegs der Neuerkrankungen an Hautkrebs besteht hier besonderer Handlungsbedarf.
Nach den dem Bundesumweltministerium vorliegenden Hinweisen muss vermutet werden, dass das Verbot noch keineswegs überall beachtet wird. Das gleiche Ergebnis zeigte sich bei europaweiten Stichproben, deren Ergebnis die EU-Kommission im Februar vorgestellt hat. Dabei sind Kinder und Jugendliche durch UV-Strahlung besonders gefährdet, denn das Hautkrebsrisiko steigt, je früher ein Mensch UV-Strahlung ausgesetzt wird. Die EU-Kommission wies zudem auf oftmals mangelhafte Verbraucherinformation und zu hohe Bestrahlungsstärken von Solarien hin.
Auch für Erwachsene besteht ein Risiko von akuten und chronischen Erkrankungen der Haut und der Augen, wenn sich diese neben der natürlichen UV-Strahlung durch die Sonne zusätzlich künstlicher UV-Strahlung in einem Solarium aussetzen. Nach Angaben der Deutschen Krebshilfe hat in Deutschland die Zahl der Neuerkrankungen an Hautkrebs in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Um diesem Risiko vorzubeugen, wird im Bundesumweltministerium derzeit eine Rechtsverordnung vorbereitet, die noch 2010 in Kraft treten soll und die strenge Qualitätsanforderungen an die Betreiber stellen wird.