Broschüre informiert über Pflichten und Fördermöglichkeiten
Wer erneuerbare Energien nutzt, spart Treibhausgase ein und schützt damit das Klima. Das gilt auch für die Wärmeversorgung. Eine Broschüre des Bundesumweltministeriums informiert über die Inhalte des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), das heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und zum Jahreswechsel in Kraft tritt.
Im Jahr 2020 sollen die erneuerbaren Energien 14 Prozent des deutschen Wärmeverbrauchs decken – mehr als doppelt so viel wie heute. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen bei Neubauten ab dem 1. Januar 2009 regenerative Wärmequellen genutzt werden. Doch fordert das Wärmegesetz nicht nur, es fördert auch. Das bestehende Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung erneuerbarer Energien wurde nochmals aufgestockt: Bis zunächst 2012 stehen jährlich bis zu 500 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung.