Spielzeug soll in ganz Europa sicherer werden: Die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die EU-Kommission haben sich dazu im Trilogverfahren auf eine neue Verordnung zur Sicherheit von Spielzeug geeinigt. Damit sollen Kinder und ihre Gesundheit besser vor möglichen Risiken insbesondere durch bedenkliche Chemikalien in Spielzeug geschützt werden. Auch die Vorschriften für den Online-Handel mit Spielzeug wurden klar geregelt. Die Spielzeugverordnung löst die bestehende Richtlinie ab und gewährleistet eine einheitliche Anwendung in allen EU-Mitgliedstaaten.
Für die Bundesregierung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Spielzeugverordnung auf EU-Ebene verhandelt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) war dabei eng eingebunden.
Deutschland hat sich besonders für die Verankerung des Vorsorgeprinzips in der neuen Verordnung eingesetzt. Das Vorsorgeprinzip bedeutet, dass Risiken, die durch Spielzeug für Kinder entstehen können, früh und vorausschauend berücksichtigt werden müssen.
Ein zentraler Punkt der Neuerungen betrifft den Schutz vor bedenklichen Chemikalien, unter anderem die sogenannten "ewigen Chemikalien" PFAS werden zukünftig in Spielzeug verboten. Auch weitere gesundheitsgefährdende Stoffe und Stoffgruppen werden zukünftig in Spielzeug verboten. Neben Stoffen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend eingestuft sind, werden auch Stoffe, die hormonschädigend, haut- und atemwegssensibilisierend sind oder mit gezielter Organtoxizität einhergehen, in Spielzeug verboten. Die Spuren der verbotenen gesundheitsgefährdenden Chemikalien dürfen ein sicheres und technisch unvermeidbares Maß nicht überschreiten. Der Einsatz und die Kennzeichnung von allergenen Duftstoffen werden strenger geregelt.
Die neue Spielzeugverordnung stärkt die Durchsetzung der Marktüberwachung. Zentrales Mittel hierfür ist der Digitale Produktpass (DPP), den auch Einführer künftig vorlegen müssen. Aus dem DDP ist jeder Hersteller und Importeur ersichtlich. Er wird zudem Informationen enthalten, die die Einhaltung grundlegender Sicherheitsanforderungen nachweisen. Die Marktüberwachungs- und Zollbehörden erhalten so unmittelbare Informationen, die sie dabei unterstützen, unsichere Spielzeuge aus Drittstaaten vom europäischen Markt fernzuhalten.
Zusätzlich wurde dem wachsenden Online-Handel besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Vorschriften für Online-Marktplätze werden präzisiert, um sicherzustellen, dass auch im Online-Handel nur sicheres Spielzeug angeboten wird. Der DPP, die CE-Kennzeichnung und Warnhinweise sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher auch im Online-Handel einfach zugänglich sein, um informierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen.