Das Bundesumweltministerium und die KfW setzen die im vergangenen Jahr im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gestartete und stark nachgefragte Fördermaßnahme "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" fort. Neu hinzugekommen ist die Finanzierung von Entsiegelungsmaßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Mehr Natur in der Stadt hilft dabei, dass Wasser bei Starkregen besser versickern kann und es mehr Kühlung bei extremer Hitze gibt. Deshalb setzen wir das erfolgreiche ANK-Förderprogramm zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur fort, damit mehr Grünflächen wie Parkanlagen oder kleine Wälder auf ehemals versiegelten Flächen entstehen können. Die Entsiegelung von Flächen ist dabei eine wichtige neue Komponente, die zusätzlich positiv wirkt."
Kommunen erhalten im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) ab sofort wieder Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der Finanzierungskosten für Grünanlagen wie Baumpflanzungen oder die Anlage kleiner, naturnaher Parkflächen sowie Naturerfahrungsräumen und urbanen Wäldern. Gefördert werden auch die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement und die Renaturierung innerörtlicher Kleingewässer.
Neu hinzugekommen ist die Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen und die Erstellung kommunaler Entsiegelungskonzepte. Die Förderung von Entsiegelungskonzepten für bebaute Räume soll die vorhandenen Potenziale zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen erschließen. Auf diese Weise werden Kommunen bei gezielten Maßnahmen zur Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt sowie des Wasserrückhalts in unseren Städten und Gemeinden unterstützt. Gleichzeitig sollen Hitzestress sowie Lufttrockenheit im Siedlungsraum anhaltend reduziert werden.
Für 2025 stehen für das neue Förderfenster insgesamt 178 Millionen Euro bereit, davon etwa 33 Millionen Euro für Entsiegelungsmaßnahmen und -konzepte. Im vergangenen Jahr ist bereits eine Vielzahl von Projekten im Rahmen dieses Programms bewilligt worden.
Die Antragsstellung für das Förderprogramm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen" einschließlich des neuen Fördermoduls zu Entsiegelungsmaßnahmen ist ab dem 5. März 2025 bei der KfW wieder möglich. Zusagen können erteilt werden, sobald die neue Förderrichtlinie mit Erscheinen im Bundesanzeiger in Kraft getreten ist.