EU-Umweltrat: Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt soll verringert werden

17.12.2024
Nahaufnahme der Hände zeigt Mikroplastikabfälle, die mit dem Küstensand kontaminiert sind.
Die Mitgliedstaaten der EU wollen, dass der ungewollte Eintrag von Kunststoffgranulat in die Umwelt künftig vermieden und vermindert wird. Dazu haben sie ihre gemeinsame Position zum Vorschlag der EU-Kommission beschlossen.

Wichtiger Schritt gegen versehentlich freigesetztes Kunststoffgranulat

Schätzungen der Europäischen Kommission zufolge werden jährlich 50.000 bis 180.000 Tonnen Kunststoffgranulat versehentlich freigesetzt, etwa beim Ver- oder Umladen oder durch undichte Behältnisse. Das ausgetretene Granulat wird zum Beispiel durch Wind oder Regen in die Umwelt weitertransportiert. Schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt können die Folge sein. Die Mitgliedstaaten der EU haben heute ihre gemeinsame Position ("Allgemeine Ausrichtung") zum Vorschlag der EU-Kommission beschlossen. Künftig soll der ungewollte Eintrag von Kunststoffgranulat in die Umwelt bei der Herstellung, dem Transport und der Verarbeitung vermieden und vermindert werden. Der Verordnungsentwurf sieht Maßnahmen für Wirtschaftsbeteiligte vor, die mit Kunststoffgranulat umgehen (Hersteller, Transporteure, Verarbeiter).

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Mikroplastik ist eine der zentralen Herausforderungen bei der weltweiten Verschmutzung durch Plastikmüll. Gelangt Mikroplastik in die Umwelt, dann verbleibt es nahezu ewig in Flüssen, Meeren und Böden. Viel zu häufig landet Mikroplastik über unsere Äcker in unseren Lebensmitteln und damit auf unserem Teller. Diese Plastikvermüllung muss gestoppt werden. International setzt sich Deutschland für ein möglichst umfassendes, verpflichtendes, globales UN-Abkommen gegen Plastikmüll ein. Zugleich gehen wir in der EU voran: Mit der Kunststoffgranulat-Verordnung wollen wir eine wichtige Quelle für Mikroplastik endlich schließen. Mir ist es wichtig, dass wir die Verordnung mit Augenmaß ausgestalten: Neue Vorgaben müssen nicht zwingend zu mehr Papierkram bei Unternehmen und Aufwand bei Behörden führen. Wir brauchen in der EU eine zukunftsfähige, praxistaugliche und verlässliche Rechtsgrundlage."

Teil des Europäischen Green Deals und Ziel der EU ist es, die Einträge von Mikroplastik in die Umwelt bis 2030 um 30 Prozent zu verringern. Mikroplastik kann durch bewusst zugesetzte Mikroplastikpartikel aus Produkten und durch unbeabsichtigte Freisetzungen, zum Beispiel von Kunststoffgranulat, in die Umwelt gelangen. Durch das Eindringen von Mikroplastik in Luft, Gewässer und Böden sowie die Nahrungskette werden die Ökosysteme geschädigt, die biologische Vielfalt und gegebenenfalls auch die menschliche Gesundheit bedroht. Insbesondere die ungewollte Freisetzung von Kunststoffgranulat ist auf unzureichende Handhabungspraktiken zurückzuführen und demzufolge weitgehend vermeidbar.

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2023 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der darauf abzielt, die durch den unbeabsichtigten Eintrag von Kunststoffgranulat verursachte Umweltverschmutzung zu verringern. Dazu soll der Verlust von Kunststoffgranulat, verursacht durch die derzeitigen Handhabungspraktiken, möglichst weitgehend vermieden, eingedämmt und Verluste umgehend beseitigt werden. Kunststoffgranulat ist die drittgrößte Quelle für unbeabsichtigte Einträge von Mikroplastik in die Umwelt. Die EU-Kommission erwartet, mit dem vorliegenden Vorschlag einen wesentlichen Beitrag zum europäischen Reduktionsziel zu leisten.

Der Verordnungsentwurf enthält die Entwicklung einer standardisierten Methode zur Bemessung von Kunststoffgranulatverlusten und deren EU-weiten obligatorischen Anwendung. Wesentliche weitere Inhalte des Verordnungs-Vorschlags sind verbindliche technische, organisatorische und sonstige Anforderungen zur Vermeidung und Eindämmung von Kunststoffgranulatverlusten und umgehenden Beseitigung von freigesetztem Kunststoffgranulat. Ergänzend werden für mittlere und große Unternehmen Zertifizierungen gefordert.

Der Rat hat gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag Änderungen vorgenommen. Es wurden unter anderem einige Definitionen angepasst, Regelungen für Seeschiffe in EU-Häfen ergänzt, die Möglichkeit aufgenommen, der zukünftigen Verordnung auch über eine Ergänzung der Genehmigung nachkommen zu können. Deutschland strebt an, in den nun kommenden Trilogen weitere Verbesserungen in Hinblick auf die Effizienz der Regelungen zu erreichen, und hat dazu eine Protokollerklärung abgegeben.

Die heute beschlossene "Allgemeine Ausrichtung" stellt die Grundlage des Rats für die anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission im Rahmen von Trilogen dar. Mit einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat ist in den nächsten sechs Monaten zu rechnen.

17.12.2024 | Pressemitteilung Nr. 169/24 | Europa
https://www.bmuv.de/PM11251
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